Mitglied inaktiv
ICH BIN IN DER 2.WOCHE SCHWANGER UND ICH ARBEITE IN DER ALTENPFLEGE!!!STIMMT ES DAS MAN AN SONNTAGEN UND FEIERTAGEN NICHT ARBEITEN DARF UND WANN IST DER REGULÄRE ARBEITSBEGINN FÜR SCHWANGERE??? WELCHE SONDERRECHTE STEHEN MIR IN DER ALTENPFLEGE ALS SCHWANGERE NOCH ZU??? DANKE SABINE
Hallo, schauen Sie unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/muschg/index.html §§ 3,4,8 MuSchG Gruß, NB
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