Mitglied inaktiv
liebe frau bader, ich bin in hamburg als lehrerin tätig (beamtin). nach dem mutterschutz mit unserem kind möchte ich auf jeden fall wieder mit 15 u-std. arbeiten gehen, ich könnte dies bis 19 std im erziehungsurlaub. nun meine frage: habe ich anspruch wieder an die schule zu kommen wo ich bis zum muschutz gearbeitet habe, oder kann ich einfach versetzt werden? wie sieht es aus, unsere schule hat verschiedene zweigstellen und ich möchte an die "alte" zurück, oder muss ich an irgendeine stelle gehen? vielen dank conny
Liebe Conny, hier kommt das alte Problem: wenn Ihr AG eine Person des bürgerlichen Rechts wäre, würde das BErzGG gelten, danach hätten Sie Anspruch auf einen vgl. Arbeitzplatz, also auch in einer anderen Zweigstelle in der glleichen Stadt (wenn die Filialen nicht absolut am anderen Ende liegen). Für Sie gilt aber hamburger Beamtenrecht. Da kann ich Ihnen nicht helfen. Ich kenne nicht das Beamtenrecht aller Länder + das vom Bund. Es gibt suicherlich eine Gewerkschaft o.ä., wo Sie nachfragen können. Gruß,NB
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