Mitglied inaktiv
Vielen Dank erst einmal, daß ich mich über meine Rechtslage an dieser Stelle erkundigen kann. Am 31. August 2001 endet mein Erziehungsurlaub nach einjähriger Inanspruchnahme. Im April diesen Jahres wurde mir von meinem Arbeitgeber bestätigt, daß ich 40 Stunden wöchentlich an meinem bisherigen Einsatzort arbeite und meine Wegezeit täglich 30min beträgt. Dieses Formular benötigte ich, um einen Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung zu bekommen (Land Brandenburg). Am 13. August 2001 wurde mir in einem Schreiben meiner Firma mitgeteilt, daß mein weiterer Einsatz in der Niederlassung vor Ort aus wirtschaftl. Gründen nicht mehr gegeben sei. Man könne mir allerdings eine Tätigkeit in einer Zweigstelle, 150km entfernt von meiner bisherigen, anbieten. Ich möchte bitte mitteilen, ob ich an diesem Angebot interessiert sei. Nach einem ersten Gespräch machte man mich zusätzlich auf einen Satz in meinem Arbeitsvertrag aufmerksam, ich könne nach meiner Vorbildung und nach meinen Fähigkeiten eine Tätigkeit, je nach den Erfordernissen des Unternehmens übertragen bekommen. Welche Möglichkeiten habe ich rechtlich, aus dieser für mich vollkommen unerwarteten Situation herauszukommen? Am 1.09.2001 in der anderen Zweigstelle anzufangen steht für mich außer Frage, da ich erstens am 20.August 2001 bei der Tagesmutter mit der Eingewöhnung beginne und zweitens ich ggf. allein eine Fahrtzeit von insgesamt 4 Stunden pro Tag absolvieren müsste. Ganz so kurz habe ich mir mein Familienleben und Mutterdasein dann doch nicht vorgestellt. Hat die Firma das Recht mich nach Wiederkehr aus dem Erziehungsurlaub an einen anderen Einsatzort zu versetzen?
Liebe Anna, hier kommt es auf viele Faktoren an: 1. Was ist über den Arbeitsort im Vertrag gesagt (Ihr Zitat beschäftigt sich mit der Art der Tätigkeit)? Wenn im Vertrag zulässig, kann man Sie versetzen. Ich rate Ihnen, den Vertrag einem anderen FAchanwalt für Arbeitsrecht zu zeigen. Nur so kann man die Sache eindeutig klären. 2. Wenn eine Umsetzung zulässig ist, darf sie nur auf einen Arbeitsplatz der gleichwertig ist, erfolgen. Aber das ist wohl nicht das Problem. Gruß, NB
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