Beautyholic
Hallo Frau Bader, ich hätte eine Frage. Meine Tochter kam am 19.06.11 zur Welt. Ich habe 3 Jahre Elternzeit beantrag und 1 Jahr Elterngeld. Mit meinem Arbeitgeber habe ich ausgemacht nach einem Jahr Teilzeit wieder zu kommen. Dies hat er jetzt überraschend schriftlich abgelehnt, mit völlig fadenscheinigen Begründungen. Wenn ich gerichtlich vorgehen würde, dann wäre er gezwungen mich einzustellen. Davon sehe ich allerdings ab. Er hat mir gleichzeitig die schriftliche Erlaubnis erteilt in meiner Elternzeit woanderst zu arbeiten. Ich habe jetzt eine andere Teilzeitstelle (30 Stunden) gefunden. Allerdings erst am Oktober. Somit wäre ich im Juli, August und September ohne Job. Ich habe ja dann ab 20.Juni Anspruch auf Arbeitslosengeld. Meine Frage wäre jetzt, nach was wird das berechnet? Nach dem Elterngeld (das waren bei mir ca.810 Euro) oder nach meinem Gehalt das ich davor verdient habe (Brutto 1800 Euro), meinem Beruf habe ich wie gesagt 3 Jahre lang vor meiner Elternzeit ausgeübt. Jetzt habe ich für mein Kind allerdings schon ab Juni eine Betreuung und wäre frei für eine Arbeitsstelle. Gibts eigentlich einen Zuschuss für meinem Krippenplatz (der kostet im Monat 500 Euro) solange ich keine Arbeit habe? Lg Steffi
Hallo, man kann während der Elternzeit kann volles Arbeitslosengeld eins erhalten. Wenn man aber bei seinem Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten möchte, dies aus betrieblichen Gründen jedoch möglich, kann man für diese Arbeitslosengeld eins bekommen. Dies wird anteilig nach dem alten Verdienst berechnet. Wenn man also 10 h die Woche arbeiten gehen möchte, würde als Berechnungsgrundlage von 25 % ausgegangen werden. Liebe Grüße, NB
Lina_100
Wird nach dem alten Gehalt berechnet aber sehr wahrscheinlich nur in dem anteiligen Umfang der Teilzeittätigkeit.
peekaboo
Höchstens Alg II. Wenn Dein Partner nicht zu viel verdient...
Beautyholic
Mir steht definitiv Arbeitslosengeld zu. Ich stehe dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Diese Frage hat mir Frau Bader schon beantwortet.
Sonni74LS
Ist es nicht so, dass bei Arbeitslosigkeit der Kindergarten für Dich dann beitragsfrei wäre??? Hier bei uns ist das so. Die Arbeitssuchenden müssen den Kita-Platz nicht zahlen, nur das Essensgeld.
Mogli18
Das Problem am Arbeitslosengeld sehe ich eher, dass Du ja Arbeit hast. Wenn auch in Elternzeit, aber Du hast einen gültigen Arbeitsvertrag und Du bist nicht arbeitslos. Von daher, und da Du es nicht einklagen willst, wüsste ich nicht warum die zahlen sollten. Ich habe auch noch einen Vertrag, hätte auch klagen müssen,w as ich nicht tat. Ich hoffe in meiner Firma ändert sind in den nächsten 2 Jahren etwas. Daher denke ich, dass Dir da nur H4 bleibt zum Überbrücken, vielleicht auch noch Wohngeld.
Beautyholic
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Arbeitslosengeld-in-Elternzeit_89652.htm
Spieli
Ich verstehe jetzt garnichts mehr...bekommt man nun in der Elternzeit ALG I oder ALG II, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht? Ich bin in Elternzeit, erhalte ALG II, weil ich im Moment keine Betreuungsmöglichkeit für mein Kind habe. Ich möchte ab August (mit Zustimmung meines derzeitigen AG) bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Wenn ich aber nichts finde, erhalte ich dann ALG I oder weiter ALG II?
Mogli18
Ich habe damals beim Arbeitsamt vorgesprochen. Sie sagten mir dass ich erst kündigen müsste, da ich ja einen gültigen Arbeitsvertrag habe und somit nicht arbeitslos bin ! Frau Bader schrieb in der Antwort auch nicht exakt dass das mit aktivem Arbeitsvertrag geht. Ruft doch mal bei Euren Ämtern vor Ort an, die müssen das ganz genau wissen. Sie sagten mir, dass wir dann ( ich hatte kein anderes Jobangebot ) H4 oder Wohngeld beantragen sollten. Ok, dafür hat mein Mann jeweils zuviel, daher suche ich weiter.
Beautyholic
Für mich liest sich aber raus und ich denke für Frau Bader auch, das ich nicht gekündigt habe. Sonst bräuchte ich ja auch keine Bescheinigung das ich in der EZ woanderst arbeiten darf. Bin mal gespannt was sie dazu sagt :-) LG
Beautyholic
Liebe Frau Bader, Danke für ihre Antwort. Aufgrund ihres Satzbaus kann ich nicht deutlich rauslesen ob es jetzt Arbeitslosengeld gibt oder nicht. Wie gesagt es ist aus betrieblichen Gründen nicht möglich bei meinem Arbeitgeber Teilzeit zu arbeiten. Aber bei einem anderen 30 Stunden die Woche. Also würde ich 75% meines alten Gehalts an Alg1 bekommen? LG
Mogli18
Könnte den Typen beim Amt grad erschlagen. Gibt es da einen Link zu oder § ?
peekaboo
http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=89272.html
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