Anna113
Liebe Frau Bader, die Eingewöhnung meiner Tochter scheint zu scheitern, weshalb ich ggf meinen Job aufgeben muss. Sollte ich Ende des Jahres gezwungen sein zu kündigen habe ich sechs Monate nach meiner einjährigen Elternzeit gearbeitet. Da ich selber kündigen würde, habe ich in den ersten drei Monaten wahrscheinlich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wie sieht es denn danach aus? Hier nochmal meine Daten: 2013-05.2020 Angestellt Vollzeit 05.2020-07.2021 Mutterschutz und nach der Geburt meiner Tochter 12 Monate Elternzeit 07.2021 - ggf 31.12.2021 Angestellt Vollzeit Ich danke ihnen für ihre Arbeit und wünsche ihnen ein schönes Wochenende. Viele Grüße Anna
Hallo, ob Sie eine Sperre erhalten, hängt von den Umständen ab. Wenn sie nachweisen können, dass eine Fremdbetreuung tatsächlich nicht möglich ist, müssen sie nicht unbedingt gesperrt werden. War das die Frage? Sonst bitte noch mal neu formulieren. Liebe Grüße NB
Nera
Was genau heißt denn dannach? Es ist halt grundsätzlich so das man gesperrt wird wenn man selbst kündigt...also eigentlich egal wann. Klar gibt's Ausnahmefälle, die scheinen aber bei dir nicht zuzutreffen. Sonnige Grüße Nera
Nera
https://www.finanztip.de/sperrzeit-arbeitslosengeld/
misses-cat
Wenn du keine Betreuung für dein Kind hast bekommst du gar kein alg1
Nera
Stimmt, das kommt noch dazu...du bist ja dann arbeitssuchend und musst vermittelbar sein...ergo muss dein Kind betreut sein.
cube
Der Vater käme noch in Betracht bzgl Betreuungsunterhalt für dich.
3wildehühner
Wenn dein Arbeitgeber zustimmt, kannst du deine restliche Elternzeit nehmen und musst nicht kündigen. Allerdings muss er zustimmen. Wenn du wegen fehlender Kinderbetreuung kündigst, hast du keinen Anspruch auf ALG1, weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Allerdings ist doch noch viel Zeit für die Eingewöhnung bis Ende Dezember!
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