Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld

Frage: Arbeitslosengeld

Wunder44

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Hallo, habe ich nach 3 Jahren Elternzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wenn ich nach 3 Jahren Elternzeit ein Jahr Hausfrau bleibe habe ich danach, also so zu sagen nach 4 Jahren, immer noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Grundsätzlich muss man in den letzten 30 Mo. 12 Mo. versicherungspflichtig gearbeitet haben, Kindererziehungszeiten können bis zum 3. Geb. angerechnet werden. Liebe Grüße NB


Andrea6

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Bei wem hast du denn Elternzeit gemeldet? Einen Arbeitgeber kannst du aktuell nicht haben, denn sonst würde sich das Thema "Arbeitslosengeld" ja nicht stellen. Um Arbeitslosengeld zu erhalten mußt du dich arbeitslos melden, dein Kind muß die entsprechende Zeit betreut sein und vor allem mußt du vorher ausreichend lange gearbeitet haben.


Wunder44

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Ich bin seit fast 10 jahren in meiner Firma und nun im 3. Jahr Elternzeit. Sollte ich nach 3J Elternzeit kündigen bzw die Firma mir, bekomme ich dann Arbeitslosengeld? Sollte ich kündigen und 1J Hausfrau sein und danach wieder Arbeit suchen bekomme ich dann Arbeitslosengeld?


Wunder44

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2. Wenn ich 1 J Arbeitslosengeld bezogen habe wielang muss ich arbeiten um erneut Anspruch zu haben?


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