sylvester_5
Hallo, Habe ich eine Chance wenn ich den Bescheid des Arbeitsamtes juristisch anfechte?: Arbeitslos nach einem Jahr Elternzeit, zu Beginn der Elternzeit unterjährig in Steuerklasse 5 gewechselt. Vorher (also die komplette Berechnungsgrundlage) war ich Steuerklasse 4. Arbeitsamt nimmt nun die 5 da ich ja Anfang diesen Jahres (also mitten in der Elternzeit) 5 war. Danke
Hallo, das ist nicht zu beanstanden. Liebe Grüße NB
Felica
Warum? Ist doch richtig so. ALG1 wird nach der derzeitigen Steuerklassse berechnet welche am Jahresanfang bestand. Aber das wusstet ihr doch wie du in die 5 gewechselt bist. Davon habt ihr doch auch profitiert. Einer der Gründe warum immer davor gewarnt wird die Regelung 3/5 zu nehmen. Macht halte eine Steuererklärung, dazu seit ihr bei der Gruppierung eh gezwungen und wenn es zuviel Steuern waren, bekommt ihr was zurück. Und überlegt ob jetzt zum Jahreswechsel 4/4 nicht doch sinnvoller wäre.
cube
Ja, korrekt so. War bei mir auch so. Es zählt die aktuelle Steuerklasse.
sylvester_5
Weil es immer heißt 67% vom letzten Netto.... Und das letzte Netto war ja mit 4 berechnet. Ganz schön unfair
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