Mitglied inaktiv
Ich habe meine Stelle fristgerecht zum Ende meiner Elternzeit (Anfang November)gekündigt, da ich nicht auf diese Stelle zurückwollte. Ich wollte vorerst bei den Kindern bleiben und mich nicht arbeitssucehnd melden. Jetzt hat sich kurzfristig an meiner privaten Situation etwas verändert und ich möchte doch wieder arbeiten gehen. Habe ich überhaupt einen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da ich selbst gekündigt habe bzw. jetzt schon Mitte Januar ist und wieviel Stunden müßte ich denn dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ich habe zwei Kindergartenkinder und einen großen Haushalt zu bewältigen. Dankeschön.
Hallo, hier gibt es zwei wichtige Kriterien: 1. Warum haben Sie gekündigt (Sperre?) 2. Stehen Sie dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung? Liebe grüsse, NB
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