Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe mal eine wichtige Frage an Sie, kann man waehrend der Schwangerschaft sich arbeitslos melden und Arbeitslosengeld herhalten? Ich wohne seid 2 Jahren in Irland und bin Schwanger, habe einen kleinen Sohn von 16 Monaten und bin verheiratet.Bis jetzt habe ich die ganze Zeit gearbeitet, nur ich merke so schon das mein kleiner Sean zu kurz kommt. Mir ist bekannt das ich innerhalb von 3 Jahren zurueck muss um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zuhaben, aber wie sieht es in der Schwangerschaft aus, da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zu Verfuegung stehe? Sozialhilfe kann ich keine in Deutschland bekommen da ich ein Mehrfamilienhaus besitze, dieses aber nur von den Mieteinnahmen getragen wird, wo ich selbst noch einen kleinenTeil fuer meine Wohnung bei tun muss. Leider bekommt man in Irland nur 18 Wochen Erziehungszeit und wenn ich mich in Irland Arbeitslos melde, bekomm ich keine Unterstuetzung weil mein Mann arbeitet. Er verdient nur 1000 Euro im Monat und der Lebensunterhalt ist sehr teuer hier. Unsere Wohnung betraegt alleine 600 Euro. Ich verdiene auch 1100 im Monat wofuer das Kindermaedchen 500 Euro bekommt. Dann kommt noch Strom und Gas und leben muessen wir auch. Besteht eine Moeglichkeit, das ich und meine Kinder Finanzielle Unterstuetzung in Deutschland bekommen. Moechte gerne in Januar nach Deutschland und im Mai mein Kind zur Welt bringen. Wuerde mich feuen wenn Sie uns weiterhelfen koennten, wo und was ich beantragen kann. Vielen Dank im voraus. Sabine und Sean
Hallo, Arbeitslosengeld erhält, wer in D beitragspflichtig versichert war u in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Im übrigen muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, was Sie nach der Geburt für beide Kinder nachweisen müssen. Gruß, NB
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