DesireeCB
Liebe Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vllt helfen. Meine beste Freundin ist allein erziehend und bezieht Geld vom Amt (sie befand sich noch im Angestelltenverhältnis während der Elternzeit). Diese Elternzeit ist nun vorbei und mit der alten Firma wurde ein Aufhebungsbertrag abgeschlossen. Daraus resultierte nun eine einmalige Zahlung durch den ehemaligen Arbeitgeber über offenen Lohn, der ihr noch zu stand. Muss sie nun etwas an das Amt zurück zahlen oder steht ihr das Geld zur freie Verfügung? Dies würde nämlich den Ausgleich ihres Dispos bedeuten. Danke vorab & liebe Grüße D
Hallo, angeben muss sie es, ob es angerechnet wird kann man auf die Ferne nicht sagen. Das sind auch wesentlich von der Höhe ab. Liebe Grüße NB
Felica
Logischerweise muss sie das angeben. Es wird mit Sicherheit verrechnet wenn über ffn Freibetrag. Es kann auch weitere Konsequenzen haben wenn sie ohne Absprache mit dem Amt der Auflösung zugestimmt hat.
KielSprotte
Wenn sie Pech hat, muss sie nicht nur Geld zurückzahlen, sondern kann auch mit einer Sperre rechnen. Unterstützung gibt es für unverschuldete Notlagen - wenn sie einen Arbeitsplatz hat und diesen ohne Not aufgibt, kann das Probleme geben.
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