Hallo! Mein befristeter AB. endet am 31.12.04.Mein Entbindungstag soll der 10.04 seien. Ist das richtig das ich vom 1.1.04 bis 8 Wochen nach der Geburt anspruch auf Arbeitslosengeld habe?(6 Wo.vor-8Wo.danach übernimmt die Höhe die Kv)Was ist danach? Ich habe eigentlich gedacht das ich mich dann dem Arbeitsmarkt für 15 h wöchentlich wieder zur Verfügung stelle um ein Teilanspruch auf mein Arbeitslosengeld zuhaben, oder kann ich dann Harz 4 beantragen? Bei Teilarbeitslosengeld würde ich nur ca 300,00€ bekommen aber bei Harz4 doch eigentlich 331,00€ für mich,199,00€fürs Kind (abzügl.Kindergeld)und einen Zuschuss zur Miete oder nicht?Mein Lebensgefährte verdient ca 1000,00€-1100,00€ im Monat.Dann würden wir ja eigentlich bei Harz4 besser "fahren". Ich habe auch das Angebot vom meinem AG auf 165,00€ weiter zuarbeiten das heist 300€ Arbeitslosengeld plus 165€Arbeit. Das schreckliche ist kein Amt giebt richtig Auskunft, aber man muß ja irgendwie Planen können wie es finanziell weiter geht ! Vielen Dank für die Mühe im vorraus! L.G.Yvonne