Frage: Arbeitslosengeld nach kündigung

Hallo Frau Bader. Ich bin seit 2000 bei Aldi festangestellt auf Teilzeit. Seit Mai 2004 bin ich mit meinem Zweiten Sohn im Eu. Nach beendigung des EU möchte ich bei Aldi kündigen,da ich mit zwei Kindern nicht mehr so flexibel arbeiten kann wie es von Mir erwartet wird. Das weiß ich jetzt schon da ich bei meinem ersten Sohn schon betreeungsprobleme gehabt habe und auch deswegen vom Filialleiter und der Bezirksleiterin gemobbt wurde. Im moment arbeite ich auf 400 € basis bei Mc Donald. Wenn ich also im Mai 2007 bei Aldi kündigen werde und trotzdem auf 400€ bei Mc Donalds weiter arbeite,steht mir dann Alg1 zu,oder nicht. Mein Mann meint ja aber ich bin da anderer meinung. Ich bin mir eh nicht sicher ob die mich weiter beschäftigen werden,denn wenn ich nicht Schwanger geworden wäre,hätten sie bestimmt einen Grund gefunden mich zu entlassen.Nahegelgt es zu tuen haben sie mir nämlich öfters. Danke für eine Antwort. Gruß Nicole

Mitglied inaktiv - 02.09.2006, 20:23



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach kündigung

Hallo, Sie bekommen ArbGeld I, wenn Sie tatsächlich dem ARbeitsmarkt zur Verfügung stehen, weitere Gehälter werden uU angerechnet. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.09.2006



Antwort auf: Arbeitslosengeld nach kündigung

Hi, wenn du selbst kündigst, dann hast du auf jeden Fall eine Sperre von 3 Monaten beim Alg. LG Peli

Mitglied inaktiv - 03.09.2006, 00:37



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