Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld nach kündigung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslosengeld nach kündigung

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader. Ich bin seit 2000 bei Aldi festangestellt auf Teilzeit. Seit Mai 2004 bin ich mit meinem Zweiten Sohn im Eu. Nach beendigung des EU möchte ich bei Aldi kündigen,da ich mit zwei Kindern nicht mehr so flexibel arbeiten kann wie es von Mir erwartet wird. Das weiß ich jetzt schon da ich bei meinem ersten Sohn schon betreeungsprobleme gehabt habe und auch deswegen vom Filialleiter und der Bezirksleiterin gemobbt wurde. Im moment arbeite ich auf 400 € basis bei Mc Donald. Wenn ich also im Mai 2007 bei Aldi kündigen werde und trotzdem auf 400€ bei Mc Donalds weiter arbeite,steht mir dann Alg1 zu,oder nicht. Mein Mann meint ja aber ich bin da anderer meinung. Ich bin mir eh nicht sicher ob die mich weiter beschäftigen werden,denn wenn ich nicht Schwanger geworden wäre,hätten sie bestimmt einen Grund gefunden mich zu entlassen.Nahegelgt es zu tuen haben sie mir nämlich öfters. Danke für eine Antwort. Gruß Nicole


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen ArbGeld I, wenn Sie tatsächlich dem ARbeitsmarkt zur Verfügung stehen, weitere Gehälter werden uU angerechnet. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Hi, wenn du selbst kündigst, dann hast du auf jeden Fall eine Sperre von 3 Monaten beim Alg. LG Peli


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