Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslosengeld in der Elternzeit

Frage: Arbeitslosengeld in der Elternzeit

Krümillo

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Guten Tag Frau Bader, Derzeit befinde ich mich nach der Geburt meines zweiten Kindes in Elternzeit, diese geht noch bis August 2021. Ich habe gleich zwei Jahre eingereicht, da ich bei meinem Sohn wegen der Eingewöhnung nicht gleich ab dem 1. Geburtstag wieder starten könnte, und ging bei meiner Tochter auch davon aus. Wir sind zwischenzeitlich in eine andere Gemeinde gezogen. Hier sieht es aber anders aus: Meine Tochter wird gleich starten können. Durch den Umzug hat sich mein Arbeitsweg stark verlängert (ca 2 Stunden eine Fahrt),und ist daher mit zwei kleinen Kindern nicht mehr zu bewältigen. Ich muss mich nach einer neuen Stelle umsehen. Ab August möchte ich eine zweite Ausbildung zur Erzieherin in dualer Weise beginnen. Den Schulplatz habe ich auch bereits sicher, allerdings habe ich bisher durch die Coronasituation noch keinen Praxisstelle finden können. Ich kann aber nicht komplett ohne Verdienst zuhause bleiben, auch wenn ich noch Elternzeit habe... Wir haben ja ein Haus gekauft und das muss finanziert werden. Eigentlich sollte ich ja in Teilzeit in der Elternzeit wieder einsteigen. Meine Frage nun: Wenn ich meinen alten Job kündige, kann ich dann ALG 1 beziehen, bis ich etwas neues gefunden habe, auch in der Elternzeit? Und werde ich ab Ende der Elterngeldzeit erst einmal eine Sperre durch Selbstkündigung haben? VIELEN Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, können Sie ArbGeld 1 bekommen. Liebe Grüße NB


Port

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ALG 1 setzt Kinderbetreuung voraus. Ohne Betreuung stehst Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung = kein ALG 1.


Felica

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Kündigst du deinen Vertrag, dann endet dann auch deine EZ. Alg1 innerhalb der EZ gibt es so also nur in einem Falle, dann nämlich wenn du einen AG hast, dort aber warum auch immer innerhalb der EZ nicht arbeiten kannst und der AG das OK gibt das du in der EZ woanders arbeitest. Dann wäre aber auch die Voraussetzung das du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst und zwischen 15-30 Std arbeiten willst/kannst. Arbeitest du mehr als 30 std und dazu gehört auch eine Vollzeit-Ausbildung, endet deine EZ auch du müsstest das also eh mit deinem jetzigen AG klären. Bedenke, kündigst du zum EZ-Ende beträgt for Kündigungsfrist 3 Monat. Zu jedem anderen Termin gelten deine vertraglichen Fristen. Ob du eine Sperre bekommst wird dir niemand sagen können. Das musst du vorher mit dem Berater vom AA klären bevor du kündigst. Eher aber nicht.


Krümillo

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Die Betreuung ist, sofern die Kitas dann wieder offen sind, gesichert. Mein Mann startet mit meiner Tochter am 10. August in die Eingewöhnung. Ich stünde dem Arbeitsmarkt also zur Verfügung. Derzeit ist ja geplant dass ich ab dem 01.08. Die Ausbildung beginne. Ich will nur einen Plan B haben, falls es nicht klappt! Also die Elternzeit endet automatisch mit dem Monat, in dem ich kündige? Das heißt, wenn ich zu Ende Juli kündigen will, sollte ich mich auch jetzt bereits beim Arbeitsamt melden? Im August endet ja mein Elterngeld, und ich möchte ja sonst im Anschluss ALG1 beziehen.


Felica

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???? Oben in der Frage s treibst du hast bis 2021 EZ gemeldet. Jetzt sagst du sie endet im August 20. Was den nun? Vorzeitig enden tut sie dann wenn du vorher deinen Arbeitsvertrag kündigst. Das ihr ungezogen seit hat keinen Einfluss. Fachlich richtig wäre es gewesen sich erst an das AA zu wenden, dort zu sagen das Du noch in EZ bist bis August 2021. Du aber planst eine Umschulung zu machen. Welche Optionen es da gibt. Der nächste Schritt wäre gewesen sich zur Sicherheit das OK des AG zu holen das du in der EZ notfalls woanders in TZ arbeiten darfst. Sich dann eine Stelle zu suchen wo man die Unschulung macht und sich dann in der Schule anzumelden. Den theoretischen könntest du die Umschulung auch in TZ innerhalb der EZ machen. Dann müsstest du deinen Vertrag bei deinem AG noch gar nicht kündigen. Oder du machst die Ausbildung in VZ, dann kündigst du zu August mit deiner vertraglichen Kündigungsfrist im Juli. Ist das ein Tippfehler und es ist nicht 2021 sondern 2020, dann musst du dann die 3 Monate einhalten we n du auf den Tag genau kündigst andem die EZ endet. Klappt das mit der Umschulung gar nicht, dann kannst du mit dem OK des AG auch bis zu 30 Std in TZ innerhalb der EZ arbeiten und musst noch gar nicht kündigen. Das kannst du dann machen wenn die EZ endet oder wenn du merkst, die neue Firma ist super Ich würde so spät als möglich kündigen um im Zweifel die Umschulung 1 Jahr später anzugehen und bis dahin innerhalb der EZ arbeiten. Oft sind die Kinder gerade im.ersten Jahr der Betreuung öfter krank. Und keiner weiss wie es jetzt mit Corona weiter geht.


Krümillo

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Der Platz bei der praktischen Ausbildungsstelle war mir ja mündlich zugesagt, nur ist wegen Corona abgesagt worden. Andere Bewerbungen sind noch offen, die Gemeinden beeilen sich in der aktuellen Situation leider nicht wirklich mit ihrem Auswahlverfahren. Der Schulplatz ist sicher, wenn ich eine Praxisstelle finde. Ich schrieb, dass mein Mann mit meiner Tochter in die Eingewöhnung startet, und ich ab dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Von dem Ende der Elternzeit im August 2020 habe ich nichts geschrieben, die ist für 2 Jahre beantragt und endet damit im August 2021, wie im Beitrag erwähnt. Sollte es mit der Ausbildungsstelle nicht klappen, werde ich mich wohl bemühen, dass ich bei meinem Arbeitgeber eventuell im Homeoffice arbeiten kann, oder sonst nach einer anderen Stelle suchen für die Teilzeit, und zum Ende meiner Elternzeit nach einer anderen Umschulung oder Ausbildung suchen.


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