Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslos und keine Betreuung

Frage: Arbeitslos und keine Betreuung

Mitglied inaktiv

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Hallo, mein Freund und ich haben seit der Geburt unseres Sohnes am 6.12.10 gemeinsam 7 Monate Elternzeit genommen. Diese endet am 5.7.11...Ab dem 6.7 sind wir beide ALG 1 -empfänger, da ich vor der Elternzeit bereits arbeitlos war und sein Vertrag am 31.12.10 auslief....Ich bekomme noch 4 Monate Restanspruch ALG1... Nun ist meine Frage: Ich habe meinen Sohn ab dem 1.1.12 in einer Kinderkrippe angemeldet, wo ich aber noch keine Zusage habe...ich hätte ihn auch im August diesen Jahres anmelden können, aber 8 Monate sind mir für die Krippe etwas zu früh...kann ich mich jetzt trotzdem arbeitslos melden und bekomme Arbeitslosengeld obwohl ich noch keine Betreuung fürs Kind habe? Können die mich in Arbeit "zwingen"? Bin echt ratlos und benötige dringend einen rechtlichen Rat.. Vielen Dank, Mausophant


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen nur dann ArbGeld I, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Es kann also nur einer von Ihnen beiden ArbGeld I beziehen Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Wenn Du ALG1 beziehen willst dann musst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sprich wenn es Dir zu früh ist Dein Kind von jemand anderem betreuen zu lassen bekommst Du auch kein ALG1. Meist muss man dem Amt auch nachweisen dass bei einer Vermittlung für die Betreuung des Kindes gesorgt ist. LG Sabine


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