Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

arbeitslos melden?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: arbeitslos melden?

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Sehr geehrte Frau Bader, im September 2005 ist unser Sohn zur Welt gekommen. Habe 3 Jahre Erziehungsurlaub beantragt. Im Jahr 2008 ist meine Firma verkauft worden und ich habe mich mit meinem Arbeitgeber auf eine Abfindungszahlung geeinigt. Diese habe ich dann im September auch erhalten. Kann ich mich nun arbeitslos melden, da ich jetzt auch für Februar einen Kindergartenplatz für meinen Sohn bekommen habe. Mit freundlichen Grüssen, Schlomi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, haben Sie das noch gar nicht getan? Das ist schlecht. Aber ich würde auf jeden Fall schnellstens vorsprechen und es versuchen. Sie können sich auf jeden Fall arbeitssuchend melden, Frage ist, ob Sie Leistungen erhalten. Liebe Grüsse, NB


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