Hallo Frau Bader,
im November diesen Jahres läuft meine dreijährige Elternzeit aus. Vor drei Monaten sind wir aus beruflichen Gründen meines Mannes 200 km von unserem bisherigen Arbeitsort umgezogen. D.h., ich werde nach meiner Elternzeit nicht mehr bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten können. Da die Betreuungssituation für unsere zwei Kinder noch nicht komplett geklärt ist, kann ich mir nicht sofort wieder eine Arbeit suchen. Meine Frage:Soll ich dann nach Ende der Elternzeit kündigen und mich arbeitslos melden? Oder sollte ich eventuell versuchen die Elternzeit zu verlängern (eventuell steht mir noch ein Jahr von meinem ersten Kind zur Verfügung) obwohl klar ist, dass ich nicht mehr zum alten Arbeitgeber, 200 km entfernt, zurückkehren werde.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
SonjaBJ
am 29.08.2019, 09:33
Antwort auf:
Nach Elternzeit arbeitslos melden?
Hallo,
wenn Sie sich nicht familienversichern könnne, würde ich verlängern.
Kündigen werden Sie müssen und dem Arbeitsmarkt stehen Sie nicht zur Verfügung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.08.2019
Antwort auf:
Nach Elternzeit arbeitslos melden?
Naja wenn du beim alten AG nicht mehr arbeiten kannst/willst, musst du kündigen.
Alg1 gibt es bei entsprechendee Kinderbetreuung schon.
Wenn du noch Anspruch auf Elternzeit hast, würde ich das machen. Und dann in der Zeit neu suchen.
Vorteil: kostenlose Krankenversicherung aber halt keine weiteren Einnahmen
Mitglied inaktiv - 29.08.2019, 10:10
Antwort auf:
Nach Elternzeit arbeitslos melden?
Du hast ja keine Kinderbetreuung, also geht ALG1 eh nicht. Klappt also erst wenn du eine Betreuung hast.
Ich würde versuchen zu verlängern und zwar schleunigst, Du musst nämlich wenn du zum EZ-Ende hin kündigst das 3 Monate vorher machen und dafür bist du wahrscheinlich schon zu spät dran.
von
Felica
am 29.08.2019, 10:31