Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Nach Elternzeit arbeitslos melden?

Frage: Nach Elternzeit arbeitslos melden?

SonjaBJ

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Hallo Frau Bader, im November diesen Jahres läuft meine dreijährige Elternzeit aus. Vor drei Monaten sind wir aus beruflichen Gründen meines Mannes 200 km von unserem bisherigen Arbeitsort umgezogen. D.h., ich werde nach meiner Elternzeit nicht mehr bei meinem alten Arbeitgeber arbeiten können. Da die Betreuungssituation für unsere zwei Kinder noch nicht komplett geklärt ist, kann ich mir nicht sofort wieder eine Arbeit suchen. Meine Frage:Soll ich dann nach Ende der Elternzeit kündigen und mich arbeitslos melden? Oder sollte ich eventuell versuchen die Elternzeit zu verlängern (eventuell steht mir noch ein Jahr von meinem ersten Kind zur Verfügung) obwohl klar ist, dass ich nicht mehr zum alten Arbeitgeber, 200 km entfernt, zurückkehren werde. Vielen Dank für Ihre Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie sich nicht familienversichern könnne, würde ich verlängern. Kündigen werden Sie müssen und dem Arbeitsmarkt stehen Sie nicht zur Verfügung. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Naja wenn du beim alten AG nicht mehr arbeiten kannst/willst, musst du kündigen. Alg1 gibt es bei entsprechendee Kinderbetreuung schon. Wenn du noch Anspruch auf Elternzeit hast, würde ich das machen. Und dann in der Zeit neu suchen. Vorteil: kostenlose Krankenversicherung aber halt keine weiteren Einnahmen


Felica

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Du hast ja keine Kinderbetreuung, also geht ALG1 eh nicht. Klappt also erst wenn du eine Betreuung hast. Ich würde versuchen zu verlängern und zwar schleunigst, Du musst nämlich wenn du zum EZ-Ende hin kündigst das 3 Monate vorher machen und dafür bist du wahrscheinlich schon zu spät dran.


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