Guten Tag Frau Bader,
ich möchte zum Ende meiner Elternzeit kündigen und dann mit meinem Mann in ein anderes Bundesland ziehen.
Meine Elternzeit endet zum 17.11 das bedeutet ich muss bis spätestens 16.8 gekündigt haben. Ab da ist ja meine Kündigung bekannt. Wann und wo muss ich mich beim Arbeitsamt melden noch bei dem wo ich zu diesem Zeitpunkt wohne oder bei dem wo meine Arbeitslosigkeit beginnt?
Eckdaten am 16.8 ist Kündigung bekannt
Kündigung zum 17.11
Umzug in neues Bundesland ab 1.10
Ich hoffe sie verstehen was ich meine.
Vielen Dank vorab.
von
Olli.2015
am 21.06.2018, 09:25
Antwort auf:
Arbeitslos melden gerne an alle
Hallo,
wenn Sie in ein anderes Bundesland ziehen, weil Ihr Mann dort eine Tätigkeit aufnimmt, werden Sie nicht gesperrt.
Grundsätzliche müssen Sie diesen Sachverhalt, möglichst vor der Kündigung, mit der Agentur für Arbeit absprechen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2018
Antwort auf:
Arbeitslos melden gerne an alle
hast du noch restelternzeit? oder sind alle drei jahre aufgebraucht? wenn du noch reste hast könntest du erstmal verlängern, den job kündigen und dir eine neue arbeit suchen
von
mellomania
am 21.06.2018, 13:15
Antwort auf:
Arbeitslos melden gerne an alle
@ mellomania: Es macht keinen Sinn, die Elternzeit zu verlängern, wenn man den Job eh kündigt, weil man ohne Arbeitgeber sowieso keine Elternzeit hat. Außerdem will sie vielleicht ALG1 beziehen. Und drittens: Wenn man mal annimmt, daß die Zahl 2015 aus ihrem Nick das Geburtsjahr des Kindes ist, dann wird sie wohl die drei Jahre aufgebraucht haben.
@ Olli: Du meldest Dich beim Arbeitsamt des zu dem Zeitpunkt zuständigen Wohnortes. Die erfassen Deine Daten und verweisen Dich dann an das "neue" Arbeitsamt. Die Daten werden weitergeleitet, sobald das neue Arbeitsamt "zuständig" ist.
von
Strudelteigteilchen
am 21.06.2018, 16:27
Antwort auf:
Arbeitslos melden gerne an alle
Vielen Dank das hat mir geholfen.
von
Olli.2015
am 21.06.2018, 17:11