Hallo Frau Bader,
Ich (verheiratet, familienversichert) bin aktuell 1 Jahr in Elternzeit. Mein Sohn ist am 6.4.17 zur Welt gekommen. Am 30.9. ist mein Vertrag bei meinem AG ausgelaufen. Im Herbst 2018 beabsichtigt er, mich in TZ wieder einzustellen.
Was ist sinnvoller:
- nach der EZ übergangsweise mich arbeitslos melden oder
- die EZ bis Herbst 2018 verlängern?
Die Frage stelle ich insbesondere vor dem Hintergrund, falls ich 2018 wieder schwanger würde. Wieviel Elterngeld stünde mir beim 2. Kind zu?
Und: kann ich nicht genommene Elternzeit vom 1. Kind mir "gutschreiben" lassen?
Vielen Dank für Ihren Rat.
Frohe Feiertage.
von
Freude2017
am 22.12.2017, 19:08
Antwort auf:
Arbeitslos melden oder Elternzeit verlängern?
Hallo,
ohne AG keine EZ - außerdem müsse Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, um ARbGeld 1 zu bekommen (geht auch in TZ, dann bekommt man es anteilig).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.12.2017
Antwort auf:
Arbeitslos melden oder Elternzeit verlängern?
Hast du ab dem 1. Geburtstag eine Betreuung für das Kind?
Fürs EG ist es egal, ob du die EZ verlängerst oder dich arbeitslos meldest - da geht beides mit 0 Euro in die Berechnung ein nach dem 1. Geburtstag (also ab Mai).
Wenn du das restliche EG noch splitten lässt, kannst du bei einer erneuten Schwangerschaft 14 statt 12 Monate ausklammern lassen.
von
malini
am 22.12.2017, 19:52
Antwort auf:
Arbeitslos melden oder Elternzeit verlängern?
Welche Elternzeit willst du denn verlängern?
Ohne Arbeitgeber hast du doch gar keine Elternzeit.
von
Himbeere2008
am 22.12.2017, 21:13
Antwort auf:
Arbeitslos melden oder Elternzeit verlängern?
Ohne AG keine elternzeit. Die Frage wegen Verlängerung stellt sich also gar nicht. Und auf den alten AG würde ich auch nicht setzen. Der hätte dir ja eine vertragsverlängerung geben können wenn ihm ab dir als AN was liegen würde. Arbeitslos und -suchend kannst du dich jederzeit. Aber Anspruch auf Alg1 hast du nur mit nachgewiesener Kinderbetreuung. Neues EG wird nach dem berechnet was du in den 12 Monaten davor verdient hast. Ausgeklammert wird dabei 12 bzw bei EG plus 14 Monate und die mutterschutzzeiten. Alg1 wird mit 0 € berechnet . Wie lange man in EZ ist spielt keine Rolle da man innerhalb der EZ bis zu 39 Std die Woche arbeiten darf.
Mitglied inaktiv - 22.12.2017, 22:32
Antwort auf:
Arbeitslos melden oder Elternzeit verlängern?
Ergänzung: Dany meint 30 nicht 39 Stunden - Tippfehler :-)
Mitglied inaktiv - 23.12.2017, 23:37