Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslos melden oder Elternzeit verlängern?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Arbeitslos melden oder Elternzeit verlängern?

Freude2017

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Hallo Frau Bader, Ich (verheiratet, familienversichert) bin aktuell 1 Jahr in Elternzeit. Mein Sohn ist am 6.4.17 zur Welt gekommen. Am 30.9. ist mein Vertrag bei meinem AG ausgelaufen. Im Herbst 2018 beabsichtigt er, mich in TZ wieder einzustellen. Was ist sinnvoller: - nach der EZ übergangsweise mich arbeitslos melden oder - die EZ bis Herbst 2018 verlängern? Die Frage stelle ich insbesondere vor dem Hintergrund, falls ich 2018 wieder schwanger würde. Wieviel Elterngeld stünde mir beim 2. Kind zu? Und: kann ich nicht genommene Elternzeit vom 1. Kind mir "gutschreiben" lassen? Vielen Dank für Ihren Rat. Frohe Feiertage.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ohne AG keine EZ - außerdem müsse Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, um ARbGeld 1 zu bekommen (geht auch in TZ, dann bekommt man es anteilig). Liebe Grüße NB


malini

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Hast du ab dem 1. Geburtstag eine Betreuung für das Kind? Fürs EG ist es egal, ob du die EZ verlängerst oder dich arbeitslos meldest - da geht beides mit 0 Euro in die Berechnung ein nach dem 1. Geburtstag (also ab Mai). Wenn du das restliche EG noch splitten lässt, kannst du bei einer erneuten Schwangerschaft 14 statt 12 Monate ausklammern lassen.


Himbeere2008

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Welche Elternzeit willst du denn verlängern? Ohne Arbeitgeber hast du doch gar keine Elternzeit.


Mitglied inaktiv

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Ohne AG keine elternzeit. Die Frage wegen Verlängerung stellt sich also gar nicht. Und auf den alten AG würde ich auch nicht setzen. Der hätte dir ja eine vertragsverlängerung geben können wenn ihm ab dir als AN was liegen würde. Arbeitslos und -suchend kannst du dich jederzeit. Aber Anspruch auf Alg1 hast du nur mit nachgewiesener Kinderbetreuung. Neues EG wird nach dem berechnet was du in den 12 Monaten davor verdient hast. Ausgeklammert wird dabei 12 bzw bei EG plus 14 Monate und die mutterschutzzeiten. Alg1 wird mit 0 € berechnet . Wie lange man in EZ ist spielt keine Rolle da man innerhalb der EZ bis zu 39 Std die Woche arbeiten darf.


Mitglied inaktiv

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Ergänzung: Dany meint 30 nicht 39 Stunden - Tippfehler :-)


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