Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsbeger/ Beschäftigungsverbot

Frage: Arbeitsbeger/ Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich Arbeite derzeit in einem Betreuungzentrum und bin dort in der Pflege Tätig. Anfang des jahres bin Ich schwanger geworden und habe im April im Driten Monat auf der Arbeit Blutung bekommen und das kind verloren. Meine sorge ist der derzeit das bei dieser schwangerschaft das mir das selbe passieren kann, da ich voll in der Pflege eingesetzt werde auch mit Bescheinigung vom Arzt über die schwanger schaft. Sonntagsarbeit unterlässt mein Abeitsgeber jedoch sowie arbeit vor 6 und nach 20 uhr. Ich Sprach nun mit meinen Arzt darüber und er meinte ich solle mit Meinern AG reden und evet, ein Beschäftigungs Verbot bekommen. Dies stellt aber doch der Arzt aus? Nach der fehlgeburt bekarm ich eine Vertragsverlängerrung. dabei wurde ich jedoch gefragt ob ich vor habe es erneut zu versuchen mit einer Schwangerschaft ich darauf geantwortet habe, das es geplant ist aber nicht in neherer zeit und mein Chef mir zum abschluss gesagt hat wenn ich ihn in ein Paar wochen sage das eine erneute schwangerschaft vor liegt ich ihn "Verarscht" hatte. Wie man sich vor stellen kann ist mir der gang dort hin jetzt nicht leicht und ich sehe es auch nicht ein ganz normal in die Pflege zu müssen, mit Urin und Blut usw. in kontakt kommen könnte. wer kann mir den garantieren das dort keine Infekzionzkrankeit vorliegt. Habe ich ein Recht auf ein Berufverbor?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das mit Ihrem Sternenkind tut mir sehr Leid - umso mehr Grund, jetzt langsam zu machen. Ihr FA (und nur der) kann Ihnen ein BV ausstellen. Es kommt, je nach Tätigkeit, sogar ein gesetzl. allgemeines BV in Betracht. Schalten Sie ausserdem das Gewerbeaufsichtsamt ein Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich arbeite selbst in der Pflege und ein genereller Grund für ein Berufsverbot ist das nicht. Du darfst halt keine Nachtarbeit machen, nicht schwer heben, also keine Betten schieben...bestimmte Tätigkeiten machen wie Blut abnehmen. Und auf bestimmten Stationen wie Intensiv oder Op darf man nicht arbeiten, aber generell schon. Übrigens gilt in der Pflege auch das Verbot, an WE und Feiertagen zu arbeiten, nicht, ist also doch schon ein Entgegenkommen vom Arbeitgeber. Evtl sprchst du ihn mal darauf an, in einen anderen Bereich versetzt zu werden. Wenn allerdings dein Arzt der Meinung ist, dass nach der Fehlgeburt bei dir ein erhöhtes Risiko vorliegt, dann muss er auch das Berufsverbot ausstellen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

huch? ich muss dazu kurz was sagen. nicola bader schrieb, dass nur der FA das beschäftigungsverbot ausstellen kann. das stimmt so pauschal aber nicht. ich bin zahnarzthelferin und mir hat mein chef das beschäftigungsverbot ausgestellt. wenn die aussage nur auf den pflegebereich bezogen war, das hier einfach überlesen. ;) ich hatte auch vor meiner dritten schwangerschaft 2 fehlgeburten und meine ärztin hielt es nicht für notwendig mir ein verbot zu geben. der chef aber schon, da eine "versetzung" auf ein risikoarmes gebiet nicht möglich war. ich würde mich genau informieren, was du tun darfst und was nicht, und dass dann deinem chef vorlegen und besprechen, ob es möglich ist, darauf rücksicht zu nehmen. deine gesundheit und die gesundheit deines babys geht vor! alles gute!!


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt.   Mir wurde ...

Liebe Frau Bader,  ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...

Hallo,  Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...

Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...

Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...

Hallo  Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (arbeite allerdings 450€ also Minijob in Elternzeit bei meinem regulären AG). Meine Elternzeit endet im Februar. Mit Arbeitgeber ist vereinbart, dass ich in Vollzeit zurückkomme(Kinderaufsicht durch Oma und Papa mgl.).FA hat nun individuelles BV bescheinigt.   nun meine Frage: Kann mein AG derze ...