Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsaufnahme

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsaufnahme

TretElse

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Hallo, wir beziehen aktuell Hartz 4. Ich habe 2 Kinder. Das kleinste wird demnächst 3 Jahre alt. Demnächst steht ein Termin beim Jobcenter zur Planung der Arbeitsaufnahme an. Das die Kinder betreut werden müssen ist klar. Kann das Amt eine Vollzeit Betreuung verlangen und entsprechend eine Vollzeit Arbeit oder ist bei 2 Kindern (noch keines im Schulalter) lediglich eine Teilzeit Arbeit zumutbar? Ich bin nicht alleinerziehend sondern mit Partner. Ich danke im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann so allgemein nicht sagen. Es wird davon abhängen, was sie beide zusammen verdienen. Wenn beide Kinder im Kindergarten sind wird, je nach Bundesland und Amt, möglicherweise schon ausgegangen werden davon, dass Sie die Kinder bis um vier im Kindergarten lassen können. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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In welchem Umgang arbeitet denn Dein Partner. Einer Vollzeit und einer Teilzeit ist zuzumuten. Der Rest hängt vom Amt ab, da ihr alles unternehmen müsst aus H4 rauszukommen.


Mamamaike

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Hallo, Du denkst falsch herum: Das Amt verlangt nicht eine Vollzeitbetreuung, sondern es ist das Ziel, dass Du/ihr so viel Einkommen habt, dass die Unterstützungsleistungen nicht mehr notwendig sind. Deine Kinder sind in entsprechendem Alter, dass sie Anspruch auf eine Vollzeitbetreuung haben. Wenn Du diese nicht in Anspruch nehmen möchtest, ist das auch in Ordnung, aber dann musst Du (sehr wahrscheinlich) auf staatliche Unterstützung verzichten. Es ist also letztendlich Deine Entscheidung (oder die von euch als Paar), nicht die des Amtes. Viele Grüße


Felica

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Entscheidend ist doch was ihr beide zusammen dann verdient. langt es am Ende das mit einem VZ und einem TZ-Gehalt ihr ohne Hilfe des Amtes zurecht kommt, ist alles super. Problematisch wird es dann wenn es eben nicht reicht, dann werden sie sehr wohl darauf pochen das ihr beide VZ arbeitet. Aber, ihr solltet dann prüfen ob Hartz4 nicht weg fällt weil Wohngeld in Kombi mit erhöhten Kindergeld schon ausreicht. Auch das kann ja sein.


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