Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsaufnahme nach der Elternzeit aber erneut schwanger

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitsaufnahme nach der Elternzeit aber erneut schwanger

Didi2021

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich befinde mich in eine unbefristete Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma. Meine Elternzeit endet am 03.09.2021 und ich muss ab.06.09 wieder der Arbeitsaufnehmen nach der Elternzeit. Elternzeit hatte ich für 1 Jahr genommen. Ich bin erneut zwanger und der näschte Mutterschutz beginn am 22.11.2021. Jetzt für der Zeit vom 06.09( Arbeitsaufnahme) bis 22.11.2021(beginn der neue Mutterschutz) hat der Arbeitsgeber noch kein passende Einsatz/ Arbeit für mich gefunden. Jetzt stehen folgende vörschläge der Arbeitsgeber vor: _ Elternzeit verlängert ab jetzt schon um 2 Jahren ( vom 03.09.2021 bis 05.09.2021 ). Fraglich ist: welche Auswirkungen kann die Verlängerung der Elternzeit um 2Jahre auf mein Gehalt in der Zeitraum vor der Mutterschutz (06.09 bis 22.11.2021), nach der Mutterschutz bzw. Elterngeld das zweite Kind? _ Ich habe 22 Tage Urlaub wie der Arbeitsgeber mit mitgeteilt hat sowie noch Überstunden aus der letzte Einsatzstelle, wo ich gearbeitet habe vor Mutterschutz des erste Kind. Wäre vorteilhaft für mich meine Urlaub und Überstunden für der zeit vom 06.09 bis 22.11.2021 aufzunehmen? Ist der Aufnahme von Urlaub und Überstunden in meinem Fall pflicht oder freiwillig? _ den Arbeitsgeber habe auch mitgeteilt dass ich bereits bin der Arbeit ab 06.09 aufzunehmen wenn ein Einsatzstelle für mich gibt. Was passiert wenn der Arbeitsgeber kein Stelle für mich finden? Muss der Arbeitsgeber trotzdem mein Gehalt bezahlen? _ was passiert wenn ich eine Beschäftigungsverbot seite der Arbeitgeber bekommen? Kriegen ich meine volle Gehalt und könnte diese Einfluss auf der Erlterngeld haben? Auf Ihre Rückmeldung freue ich moch und bedanke mich im Voraus. Mit freundlichen Grüßen Didi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Wenn nach Beendigung der EZ eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss ansonsten arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Am besten wäre es, die Sache über regulären Urlaub oder Überstunden zu regeln. Unbezahlter EZ oder Arbeitszeitverkürzung ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Außerdem ist man bei unbezahltem Urlaub nicht mehr krankenversichert. Wenn Sie ein Beschäftigungsverbot erhalten, bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Auf das Elterngeld wirkt sich dies nicht negativ aus. Liebe Grüsse NB


Felica

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Ich würde mit Urlaub und Überstunden überbrücken, Du bekommst ja auch für den neuen Mutterschutz Urlaubstage. Rechne dir aus ob das langt, sonst überbrückst du den Rest mit EZ. Würde die aber nur bis zum neuen Mutterschutz nehmen, da du dann Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Urlaub vom AG hast. Ich finde es irgendwie blödsinnig für ein komplettes weiteres Jahr einzureichen wenn es sich um wenige Tage handelt und man dann aktiv die EZ zum neuen Mutterschutz beenden muss. Dann lieber direkt so angeben. Die Zeit mittels Urlaub und Überstunden abzudecken, bringt den Vorteil das das beim EG mit berechnet wird. Würdest du nur EZ einreichen, hättest du Nullrunden beim neuen EG. Den beim nächsten Kind werden wieder die 12 Monate vor der Geburt für das EG berücksichtigt, ausgeklammert werden wieder die Monate in denen du im Mutterschutz wärst. Und eben zusätzlich bis zu längstens 14 Monate EG. Da du aber scheinbar nur Basis-EG bekommen hast, wären es in deinem Falle nur 12 Monate welche berücksichtigt werden würden. Hättest du früher gefragt, hätte ich dir geraten die letzten beiden Monate Basis-EG in EG Plus zu ändern, und dann die EZ bis zum neuen Mutterschutz zu verlängern. Davon ab kann es dir aber auch theoretisch egal sein ob dein AG Arbeit für dich hat. Er wusste wann du zurück kommst, hätte entsprechend planen können. Hat er keine Arbeit welche du schwanger machen darfst, muss er dir ein BV aussprechen. Hat er so keine Arbeit, darf er dich natürlich gerne freiwillig gegen Bezahlung freistellen. Das kann und muss nicht dein Problem sein. das du Urlaub nimmst und Überstunden wäre dann also ein Entgegenkommen deinerseits. Sofern du eine Kinderbetreuung hast und entsprechend selbstsicher bist, würde ich auch genau so auftreten. Unterm Strich bist du in weitaus besseren Verhandlungsbasis als der AG. Den der kann dir nicht mal kündigen aktuell. Allerdings kann er das natürlich sobald du nach der EZ beim zweiten Kind zurück kehrst. Mein Rat wäre da auch, melde beim zweiten Kind direkt 2 Jahre EZ an. Und sofern du wirklich nach dem Jahr EG wieder arbeiten musst oder willst, melde direkt TZ innerhalb der EZ. da das zweite Kind nach dem 1.ß9.21 geboren wird, darfst du bis zu 32 Std in der EZ arbeiten statt nur 30 Std. Solange du in EZ bist, darf der AG dir auch nicht kündigen. Hat er keine TZ-Stelle, was er begründen muss, kannst du mit seiner Zustimmung auch woanders arbeiten. Praktisch falls du im Hinterkopf hast zu wechseln. Stellst du fest das du doch nicht in der EZ arbeiten willst, kannst du die TZ-Vereinbarung und nur die, auch kündigen. Es macht dich flexibler, denn mit 2 kleinen Kindern weißt du nicht ob du dann wirklich wieder VZ arbeiten kannst und wenn du nach einem Jahr beim AG fragen musst ob er die EZ verlängert, dann kann er das ablehnen. Sollte sich Kind 3 anmelden, kannst du wieder die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beenden. Auch dann gäbe es wieder volles Mutterschaftsgeld und EG je nach Abstand der Kinder.


Ani123

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Was ist denn mit dem 04.+05.09.? Haben Sie dafür schon die EZ verlängert? Wenn nein ist es jetzt zu spät, weil sie die 7-Wochen-Frist nicht mehr einhalten können. Ohne EZ sind sie nicht krankenversichert. Da sollten sue Kontakt zu ihrer Krankenkasse aufheben und erfragen wie sie es handhaben sollen. Evtl. werden zwei Tage geduldet oder sie müssen sich selbst versichern. EZ verlängern geht nur mit einer Frist von 7 Wochen hor Antritt. Die Zeit reicht auch zum 06.09. nicht mehr. Resturlaub und Überstunden nehmen ist eine Option, wobei ihr AG weiß, dass sie am 06.09. wieder kommen. Ihr Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ihr AG muss ihnen eine Arbeit zur Verfügung stellen. Wenn er keine hat kann er sie bezahlt freistellen. Da sollten sie unbedingt nachfragen für wie viele Tage es gilt und wenn er das von sich aus nicht sagt müssen sie am nächsten Tag pünktlich wieder da sein. Er kann sie z. B. auch ihre Arbeitszeit "absitzen" lassen. Wenn er keine mutterschutzkomforme Arbeit für sie hat kann er ein BV aussprechen, welches er allerdings zu jederzeit wieder aufheben kann. Während einer bezahlten Freistellung und BV bekommen sie das was sie auch sonst bekommen würden. - Als was arbeiten sie denn? - Wie war es in der 1.Schwangerschaft? Haben Sie da weiter arbeiten können? - Haben Sie feste Arbeitszeiten? Wenn nein bedenken sie, dass ihr AG sie zu den mutterschutzkomformen Arbeitszeiten einsetzen darf und ihr Kind betreut sein muss. - Weiß ihr AG, dass sie wieder schwanger sind? Wenn nein, teilen sie es ihm jetzt schon mit. Dann hat er eine Zeit um planen zu können. Am 1.Arbeitstag sind sie wie geplant dann da. Resturlaub und Überstunden verfallen nicht und bleiben bis zur EZ nach dem 2.Kind erhalten. Ich würde auch EZ für 2 Jahre melden und wenn sie wollen mit schreiben, dass TZ in EZ ab Tag xx gewünscht. Am besten noch mit Zeiten, z. B. Mo.-Do. von 8-14:30 Uhr und Fr. von 8-14 Uhr. Widerspricht ihr AG dem nicht innerhalb einer Frist gilt es als genehmigt. (Bzgl. der Frist müssen sie nachschauen. Ich meine, es sind 4 Wochen.) Unbedingt per Einschreiben schicken damit sie nachweisen können, dass es angekommen ist. Sie schreiben, dass ihr AG ihnen mitgeteilt hat, dass sie noch 22 Tage Urlaub und Überstunden haben. Hat er ihnen das schriftlich zukommen lassen? Wenn ja, auf jeden Fall aufbewahren. Weiterer Urlaub kommt hinzu für die Zeit ab dem 06.09. bis Ende Mutterschutz. Für jeden Monat wo sie nicht ganz in EZ sind haben sie vollen Urlaubsanspruch.


Didi2021

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Liebe Felica, vielen Dank für Ihre ausführliche Rückmeldung. Resturlaub und Überstunden werden knapp ausreichen bis zum neuen Mutterschutz. Ich brauche va. 50 Arbeitstage bis zum neuen Mutterschutz. Urlaub und Überstunden könnten 45 Arbeitstagen abdecken. Bedeutet mir werden noch ca. 35 Stunden fehlen( 5 Tagen Arbeit). Elternzeit noch um 1 Jahr zu verlängert war ein Vorschlag der AG und diese könnte ich nicht kurz vor Mutterschutz beendet sondern 1 Jahr lang laufen lassen. Ich habe der AG gefragt welche Auswirkungen auf meine Elterngeld diese Verlängerung der Elternzeit haben könnten und der AG könnte mir kein klare Antwort geben. Deswegen habe ich angst die Elternzeit zu verlängern und wie Sie erklärt haben könnte diese Verlängerung Einfluss auf meine Elterngeld haben ( da beim nächsten Kind die 12M vor der Geburt für die Elterngeld Berechnung berücksichtigen werden). Ja Basis Entgeld bis zu 12 Monaten habe ich bekommen. Ich vermute der AG möchte mich diesmal nicht freistellen. Ich habe schon eine kita Platz für die kleine gefunden und der Arbeitsgeber mitgeteilt, dass ich bereits bin der Arbeit ab der 06.09 Aufzunehmen. Vor der Mutterschutz des erste Kind habe ich eine beschäftigungsverbot von der AG bekommen und laut der AG schein diesmal nicht möglich zu sein. Bedeutet die Alternativen die nur bleiben sind entweder BV von der Arzt( nicht möglich da es aus gesundheitlichen Gründen abhängig ist), Überstunden und urlaub abbauen um diese zeit nis zum Mutterschutz zu überbrücken oder Elternzeit um weitere Jahr zu verlängert. Ich werde wie Sie mir ausführlich erklärt haben nach der Geburt des 2. kind direkt 2Jahre Elternzeit melden. Liebe Grüße Didi


Didi2021

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Liebe Ani123, vielen Dank düe für Ihre ausführliche Antwort. Die Elternzeit habe ich noch nicht verlängert. Das ist ein vorschlag der AG obwohl die 7 Wochen frist nicht mehr ausreichend ist. Ja der AG weiß genau, dass ich am 06.09 der Arbeit aufnehmen muss aber kann mir bis jetzt nicht versprechen ein Einsatz zu finden und mir auch bezahlt freistellen verzichten er drauf und hat michts darüber erwähnt. Eine BV möchte der AG auch nicht. _Ich war in strategischer Einkauf tätig . _ Ich hatte schon beim erste Kind ein BV seiten der AG bekommen wegen Corona Zeit und wo ich im Einsatz war, war mit Chimie mittels. _Feste Arbeitszeit hatte ich (35 Stunden die Woche) _ ja der schwangerschaft hatte ich der AG mitgeteilt _ wie verstanden wenn der AG keine konkrete Entscheidung vor der 06.09 für mich finden, muss ich dort am 06.09 ( erste Arbeitstag) erscheinen? _ ja der Arbeitsgeber hat mir nur telefonisch mitgeteilt, dass ich 22 Tage Urlaub habe. Für die Überstunden stehen bis jetzt noch auf meine Lohnabrechnungen. Bis jetzt laufen alle Informationsaustausch nur telefonisch und ich habe auch keine schriftliche Bestätigung bekommen , dass ich die Schwangerschaft mitgeteilt haben. Liebe Grüße Didi


MamaausM

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Verlängere auf keinen Fall um ein ganzes Jahr Elternzeit ohne zum neuen Mutterschutz zu beenden. Du verschenkst damit dein Mutterschaftsgeld vom 2. Kind!!!! Denn endet die ez vor Mutterschutz lebt der ursprüngliche Vertrag auf und damit muss der AG seinen Anteil zahlen. Er darf das nicht verwehren. Er hat kein Mitspracherecht in diesem Punkt. Neues Elterngeld.... Relevant sind ja wieder die 12 Monate vor Geburt. Ausgeklammert werden Monate mit Mutterschaftsgeld und Elterngeld längsten 12 Monate. Ausgeklammerte Monate werden durch vorige Lohn Abrechnungen ersetzt. --- sept und Okt kommt drauf an Lohn durch Urlaub - zählt zum EG bei Elternzeit leider Nullrunden zzgl Geschwisterbonus


Felica

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Soll ich ganz deutlich sein? Dein AG versucht dich gerade abzuzocken. Sein Vorschlag mit den 2 Jahren EZ über den Mutterschutz hinaus bedeutet das du gerade mal die 13 € von der KK pro Tag bekommst. Statt das volle Mutterschaftsgeld wie beim ersten Kind. Das scheint er auch zu wissen wenn er da rumdruckst. Geht deine EZ aber nur bis zum neuen mutterschutz, muss er den vollen AG-Anteil zahlen. Und kein Gesetz schreibt vor das du EZ nur in ganzen Jahren oder Monaten nehmen darfst. Webb du kein EG beziehst darfst du theoretisch sogar nur einen Tag EZ einreichen. Es ist also in erster Linie ein Vorschlag in seinem Interesse. Nicht in deinem. Wie gesagt wenn dein Kind betreut ist, kann es dir völlig egal sein ob der AG Arbeit für dich hat oder nicht. Er muss dich auch dann bezahlen wenn er dich daheim sitzen lässt. Das muss er nicht, wenn du die EZ verlängert. Mein Rat Urlaub und Überstunden zu nehmen kommt in erster Linie deshalb, weil ich davon ausgehe, das du dort nicht mehr glücklich wirst. Dann hast du das weg. Wie gesagt ich weiss nicht wie taff du bist. Mach ihn doch einfach den Vorschlag, das er entweder ein BV aussprechen soll, wenn er wirklich keine geeignete Arbeit hat. Dann bekommt er das Geld von der KK wieder. Oder er soll dich bis zum Mutterschutz in Urlaub/Überstundenfrei schicken und die 35 Std Differenz geht zu seinen Lasten.


mellomania

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der AG hat gar kein mitspracherecht wenn du ein jahr weitere elternzeit meldest, diese aber vorzeitig beendetst auf einen tag vor dem neuen mutterschutz. das würde ich, wenn, auch so machen.


Didi2021

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Liebe MamaausM, liebe Felica, liebe Mellomanka, liebe Ani123, ertmal vielen lieben Dank dür eure Rückmeldungen. Ich habe mit dem Arbeitsgeber nochmal telefoniert. Er bleibt laut der AG nur ein Wege im Moment: _ Jetztiger Elternzeit, die am am 03.09 endet zu verlängert. Diese Verlängerung muss nur bis ende der neue Mutterschutz laufen. Zum Beispiel der neue Mutterschutz beginn am 15.11.2021.( hiermit verlängere ich der jetztige Elternzeit bis zum 15.11.2021). Danach könnte ich der Elternzeit des zweite Kind nach der Mutterschaft /8 wochen nach der Geburt beantragen. Wäre diese Option vorteilhaft für mich? Wie kann ich das Schreiben am besten formulieren falls ok ist? Auf eure Rückmeldungen freue ich mich und bedanke mich im Voraus. LG Didi


Felica

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Wenn Du das willst - ja. Ich täte es nicht machen. Wenn Du arbeiten kannst und willst, dann würde ich persönlich das knallhart durchziehen. Wie geschrieben, dein AG kann dir nicht vorschreiben die EZ zu verlängern. Dieses Recht hat er nicht. Und ob er Arbeit für dich hat oder nicht kann dir am A... vorbeigehen - deutlich gesagt. Er hat entweder Arbeit zu haben oder er muss ein BV aussprechen. In dem Falle würdest du eben freigestellt werden bei voller Bezahlung und er kann sich das Geld bei der KK wiederholen. Bleibst du in EZ, verlierst du Geld beim EG. Mindestens Oktober wird mit 0 € in die Berechnung einfließen. Wenn dir das egal ist, verlängere die EZ.


Didi2021

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Liebe Felica, stimmt. Oktober 2021 zählt zu der Bemessungsgrundlagen der kommende EZ. Bei der Verlängerung der Elternzeit wird Monat Oktober 2021 mit 0€ in der Berechnung der EG betrachtet. Der EZ werde ich nicht verlängert. (war ein Vorschlag der AG und ich war unsicher). Da ich schon ein Kitaplatz für das Kind bekommen habe werde ich lieber Arbeiten gehen, um Lücken in der Elterngeld Berechnungen zu vermeiden ( falls der AG mir ein Job/ Einsatz anbieten). Ich bedanke mich sehr herzlich bei euch alle für die Hilfsreichen Ideen. Davon habe ich viel gelernt. MfG


Felica

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Gerne doch


Didi2021

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Guten Abend, ich komme wieder auf euch zu. Ich sollte normalerweise ab der 02.09 nach der 1 Jahre Elternzeit Arbeit Aufnehmen. Leider Aufgrund der erneute schwangerschaft wie oben beschrieben hat der Arbeitsgeber kein Einsatz für mich gefunden. Ich habe vom 02.09 bis 10.09.2021 bezahlte Urlaub genommen. Num hat mir der AG zwei Dokumenten vom WerkarztZentrum geschickt zum ausfüllen. Es geht um: - Einverständniserklärung zur Beratung hinsichtlich der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) - Aufklärungsformular zur Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV Diese muss ich ausfüllen und zurücksenden. Kennt Sie jemand mit beschäftigungsverbot durch Werkarztzentrum? Was passiert wenn ich diese unterschreibe: werde diese Einfluss auf meine kommende Eltergeld Berechnung haben? Ich habe bis jetzt vom 02.09 bis 10.09.2021 bezahlte Urlaub genommen da bis jetzt keine Lösung seiten der AG gefunden würde. Wäre diese negativ auch auswirken oder ist ok? Auf eure Rückmeldungen freue ich mich. Vielen Dank


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