Hallo Frau Bader,
ich hatte im Hinblick auf die Geburt meines Kindes bei meinem Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit beantragt. Nun ist es so, dass ich einen neuen Job annehmen könnte, ich jedoch vor Ende der Elternzeit die Arbeitsaufnahme beginnen müsste. Dass heißt, ich müsste mein derzeitiges Arbeitsverhältnis bereits nach 4 Monaten Elternzeit kündigen. Ist dies mit der regulären Kündigungsfrist von 4 Wochen während der Elternzeit möglich? Oder kann ich erst zum Ende der Elternzeit kündigen?
Wie verhält es sich mit dem Elterngeld, da es sich um eine Vollzeitbeschäftigung handelt? Endet der Bezug nach Mitteilung an die Elterngeldstelle automatisch? Oder ist die Aufnahme einer Vollzeitbeschäftigung gar nicht möglich?
Vielen Dank im Voraus
von
Eselmädchen
am 07.03.2014, 11:47
Antwort auf:
Kündigung und Arbeitsaufnahme während Elternzeit möglich?
Hallo,
während der EZ kann man mit der gesetz./ vertragl. Frist schriftl. kündigen. Dann endet die EZ automatisch. Man kann beim neuen AG neue EZ beantragen, Frist 7 Wo.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.03.2014
Antwort auf:
Kündigung und Arbeitsaufnahme während Elternzeit möglich?
Du kannst INNERHALB der EZ mit der im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Sollte nichts explizit vereinbart worden sein so gelten die tariflichen Kündigungsfristen, solltest Du keinem Tarifvertrag unterliegst gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.
ZUM ENDE der EZ beträgt die Kündigungsfrist immer 3 Monate!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 07.03.2014, 12:44
Antwort auf:
Kündigung und Arbeitsaufnahme während Elternzeit möglich?
Vielen Dank für die Antwort.
Die Elterngeldstelle muss ich dann nur über die Aufnahme eines Vollzeitjobs informieren und dann endet die Zahlung automatisch? Oder habe ich hier etwas zu beachten?
von
Eselmädchen
am 10.03.2014, 09:01