Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Frage zu Kündigung (selbst) und Arbeitsaufnahme

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Frage zu Kündigung (selbst) und Arbeitsaufnahme

Mitglied inaktiv

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Hallo! Ich arbeite seit dem 01.09.2009 bei meinem derzeitigen Arbeitgeber, bin dann (ungeplant) schwanger geworden (Geburt Mai 2010) und arbeite derzeit während der Elternzeit (die noch bis Mai 2012 geht) auf Minijob-Basis bei meinem Arbeitgeber. Nun möchte ich diese Stelle kündigen, bin mir aber wegen der Kündigungsfrist nicht sicher. In meinem Arbeitsvertrag (normaler Arbeitsvertrag, kein Tarifvertrag oder so) steht nichts drin. Mein Arbeitgeber beschäftigt keine 15 Mitarbeiter, gilt dann eine 2wöchige Frist (dann könnte ich zum 31. Oktober 2011 kündigen?) oder eine 4wöchige Frist (dann könnte ich zum 15.11.2011 kündigen, oder)? Oder gelten da auch für mich während der Elternzeit Besonderheiten zu beachten? Ich habe eine neue Stelle in Aussicht, dieser Arbeitgeber möchte, dass ich zum 01.11. dort anfange. Bei einer 4wöchigen Kündigungsfrist würde sich das mit meinem derzeitigen Vertrag ja überschneiden. Wenn der "alte" Arbeitgeber zustimmen würde, könnte ich dann beide Stellen "nebeneinander" für die Zeit der Überschneidung laufen lassen oder geht das grundsätzlich nicht? Vielen vielen Dank für Ihre Antwort! Grüße Susanne S.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, in der EZ gelten die normalen Fristen. Am besten reden Sie mit demalten AG, damit er Sie eher entlaesst. Liebe Gruesse NB


Mitglied inaktiv

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Also grundsätzlich gelten die Fristen die im Arbeitvertrag stehen. Ist dort keine spezielle Regelung getroffen sind es zwei Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Normalerweise solltest Du für die Anstellung während der Elternzeit einen eigenständigen Arbeitsvertrag bekommen haben. Dieser hat im Grunde nämlich nichts mit ruhenden Arbeitsverhältnis zu tun. Es gilt dann natürlich der aktuelle Arbeitsvertrag. Sprich wenn indem ruhenden AV eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende steht, und in dem aktuelle keine besondere Regelung, dann sind es wie bereits erwähnt zwei Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Wenn Du während der Elternzeit allerdings einen Job bei einem anderen Arbeitgeber machen willst, dann benötigst Du die Zustimmung Deines jetzigen Arbeitgebers (bei dem Du in Elternzeit bist). Wenn dieser Dir ebenfalls einen MiniJob bietet, muss er Dir glaub ich den anderen Job nicht genehmigen. LG Sabine


Mitglied inaktiv

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Die gesetzliche Kündigungsfrist ist 2 Wochen, sicher? Ich will keinen Job bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit antreten, ich will den alten Job kündigen und einen neuen annehmen (ohne Elternzeit). Ich habe keinen neuen AV bekommen für den Minijob, den ich jetzt beim alten Arbeitgeber während der Elternzeit mache.


Mitglied inaktiv

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Hallo, also ich habe gerade noch mal nachgeschaut, es sind leider 4 Wochen. Das mit den 2 Wochen ist nur dann wenn eine Probezeit vereinbart wurde, und maximal 6 Monate. Wenn Du zwinged zum 1.11. anfangen mußt, dann versuch einen Aufhebungsvertrag zu bekommen, oder kündige zum 15.11. und reiche vom 1.11. Urlaub ein, ggf. auch unbezahlten Urlaub. LG Sabine


CKEL0410

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lies mal den vorletzten absatz http://www.elternzeit.de/elternzeit-kuendigung.php


CKEL0410

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http://www.frag-einen-anwalt.de/Kuendigung-durch-Arbeitnehmer-waehrend-der-Elternzeit-__f73587.html


Mitglied inaktiv

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Hallo, vielen Dank! Problem ist gelöst! LG Susanne


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