Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsantritt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Arbeitsantritt

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Guten Tag, ich hoffe sie können mir behilflich sein. ich habe eine 1.5 Jährige Tochter. Nun ich bin Erzieherinn und durfte in der SS nicht arbeiten. Jetzt ist es so das ich am 01.02.2011 wieder anfange zu arbeiten, was ist den wenn ich nun wieder SS bin? Und nicht mehr arbeiten darf bekomme ich dann Geld vom AG oder gar nicht?? Bin etwas verunsichert. ich würde mich sehr über eine schnelle Antwort freuen ihre Denise G.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie wieder ein Bv bekommen, zahlt der AG trotzdem den Lohn Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Wenn Du nicht arbeiten darfst, sprich ein Beschäftigungsverbot bekommst, dann bekommst Du wie in der ersten Schwangerschaft auch, das Geld weiter vom Arbeitgeber bezahlt, der kann es sich dann aber zurückholen. LG Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, mein Partner und ich verhüten seit kurzem nicht mehr und lassen es auf eine Schwangerschaft ankommen. Ich habe einen unbefristeten wenn auch stressigen Job in einer eher kinderunfreundlichen Branche. Jetzt habe ich überraschend einen Job in einem zukunftsträchtigen Unternehmen in Aussicht, der nicht nur besser bezahlt, sondern ...

Hallo. Ich bin aktuell in elternzeit. Bis zum 10.01. Ich habe bei meiner Arbeitsstelle einen unbefristeten Vertrag und würde regulär am 11.01. wieder anfangen zu arbeiten. Wir planen allerdings ein weiteres Kind zu kriegen. Meine Frage ist jetzt, was passiert wenn ich vor meinem arbeitsantritt wieder schwanger wäre. Da man bei uns sofort im Besc ...

Hallo, Seit fast einem Jahr versuche ich schwanger zu werden und vorhin hatte ich endlich den positiven Test in der Hand halten dürfen. Nur leider zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt. Ab September habe ich eine neue Stelle in einer Krippe. Derzeit arbeite ich auch noch in einer Krippe. Das wirft einige Fragen bei mir auf. Wann muss ich mei ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe am 18.05.2017 per vorzeitigem KS unser 3.Kind entbunden und direkt 24 Monate Elternzeit beantragt (angehängt bzw. überlappend mit der Elternzeit von Kind1 und 2) und vom AG genehmigt bekommen. Nun weiß ich nicht, ob ich von meiner Seite meinen Arbeitsantritt versäumt habe, da ich nicht weiß, ob er dann zum 19.05. d ...

Guten morgen, ich versuche jetzt noch mal meine Schilderung etwas genauer zu machen ich weiß das ich die Schwangerschaft verschweigen darf. Aber ich habe da noch andere Fragen: Ich bin auf Jobsuche (nun schwanger) ..möchte gern das AlG II umgehen.  Nun hatte ich schon ein Vorstellungsgespräch und werde morgen noch eins haben im Gartenbau bzw ...

Liebe Frau Bader, bei mir liegt folgende Situation vor. Am 05.06.2020 habe ich mich auf eine neue Stelle beworben. Am 15.06.2020 habe ich erfahren, dass ich in der 6.SSW bin. Am 26.06.2020 hatte ich ein Vorstellungsgespräch. Hatte die Schwangerschaft aber nicht erwähnt, da ich da ja erst in der 7.SSW war und man ja weiß, dass noch viel passiere ...

Hallo Frau Bader, ich war bis zum 31.08.2020 in einer Zahnarztpraxis als angestellte Zahnärztin tätig. Habe anschließend meinen Job gewechselt und Mitte August 2020 einen Arbeitsvertrag in einer neuen Praxis ab dem 05.09.2020 unterschrieben. Seit letzter Woche weiß ich, dass ich schwanger bin. Der Beginn der Schwangerschaft war der 03.09.2020 (a ...

Hallo Frau Bader, Nach Krankengeldbezug >1 Jahr habe ich schon schwanger vor 2 Monaten meinen neuen Job angetreten, sobald ich die Schwangerschaft anzeige, muss ich ins BV gehen. Geplant hatte ich, davor mindestens drei Monate zu arbeiten, um das entsprechende Durchschnittsgehalt als Lohnfortzahlung zu bekommen, jetzt las ich hier, dass das Dur ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe die Stelle gewechselt und bin nachdem ich einen Tag gearbeitet habe, schwangerschaftsbedingt krank geschrieben. Die Krankschreibung bleibt bis zum Entbindungstermin bestehen. Ich bin privat versichert, jedoch im ungekündigten Arbeitsverhältnis. Besteht für die 8 Wochen nach Entbindung ein Anspruch auf Mutter ...

Sehr geehrte Frau Bader, bei Ihnen im Forum laß ich bereits, dass man während des Beschäftigungsverbot keine finanzielle Nachteile erleiden darf und bei Zulagen diese auch in der Höhe der letzten 3 Monate bekommen würde. Wie sieht es denn aus, wenn man vor dem Arbeitsantritt Schwanger wird und im Vertrag ein Branchenzuschlag festgeschrieben ist ...