Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitsamt.

Frage: Arbeitsamt.

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Mein Mann hat 1 Jahr lang Erziehungsurlaub gehabt und jetzt zu Ende Dezember be seiner Klinik gekündigt. Er ist jetzt als arbeitslos gemeldet, möchte aber in ca. 9 Monaten eine eigene Praxis (Psychotherapie) aufmachen. Aufgrund verschiedener Vorschriften ist es uns noch nicht möglich, genau zu sagen, ab wann und wo diese Praxis sein wird. Natürlich kann er zwischendurch nur schlecht einen Vollzeitjob annehmen, da er mit den Vorbereitungen ausgelastet ist. Können Sie mir sagen, ob uns Konsequenzen drohen, wenn er zwar zu einem Vorstellungsgespräch geht (dazu ist er ja wohl verpflichtet?), dem Arbeitgeber aber fairerweise mitteilt, daß er nur wenige Monate bleiben kann? Danke. Anne


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Anne, Arbeitslosengeld erhält nur, wer dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung steht. Wenn er eigentlich gar nicht/ nur kurzzeitig arbeiten will u.´dies auch mitteilt, kann er u.U. das Arbeitslosengeld gestrichen bekommen. Er kann aber statt dessen das höhere Existensgründungsgeld erhalten (muß nicht zurückgezahlt werden), wobei ihm mit Kursen etc. bei der Selbständigkeit und der Zeit davor geholfen wird. In den meisten Arbeitsämtern gibt es dafür spez. Existenzgründungsbüros. Gruß, NB


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