Mitglied inaktiv
In den letzten 4 Jahren war ich im Erziehungsurlaub ( 2 Kinder). Seit Januar 01 bin ich arbeitslos (durch Umzug bedingt)und beim AA gemeldet. Als Berechnungsgrundlage für mein Arbeitslosengeld will mich das AA nach Tarif einstufen und nicht das Gehalt welches ich vorher verdiente als Grundlage nehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, das das OK ist. Ich habe vorher deutlich über Tarif verdient und würde so viel schlechter kommen.
Liebe Grit, schauen Sie mal bei www.arbeitsamt.de. Ich denke im übrigen auch, dass von Ihrem tatsächlichen Gehalt ausgegangen werden muss. Sie haben ja auch entsprechend in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Grit, hast Du vielleicht bei der Arbeitslosmeldung als Wunschjob eine Teilzeitbeschäftigung angegeben und vorher Vollzeit gearbeitet? Dann könnte das sein. Wenn Du allerdings gleiche Stundenzahl wie vorher arbeiten möchtest, müßte Dir das AA das ALG nach Deinem letzten Gehalt berechnen. Liebe Grüße, Daniela.
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