Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgebwechsel in Elternzeit

Frage: Arbeitgebwechsel in Elternzeit

lila2018

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell in Elternzeit. Habe 2 Jahre beantragt bei meinem AG. Diese würde dann im April 2020 enden. Wie sieht es aber aus, wenn ich kündigen würde und nahtlos z. B. ab 1.1.19 eine neue Stelle bekommen würde. Wie ist das mit der Elternzeit sowie Elterngeld? würde das normal weiter laufen? ich würde für den Anfang auch nur ganz wenige Stunden gehen, damit mir vom Elterngeld nichts abgezogen würde. Vielen Dank für eine Rückmeldung.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sie müssten dem neuen Arbeitgeber die Bescheinigung für die Elternzeit überreichen und vorsichtshalber beim neuen Arbeitgeber neue Elternzeit beantragen. Das Elterngeld erhalten Sie dann weiter. Liebe Grüße NB


peekaboo

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der Elternzeit nicht zustimmen würde hast Du Pech gehabt. Du kannst aber innerhalb Deiner Elternezeit bei Arbeitgeber A einer anderen Tätigkeit bei Arbeitgeber B (nur mit Zustimmung des Arbeitgebers A) nachgehen. LG Peeka


SumSum076

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Kündigen musst du dann mit deiner vertraglichen Frist. Wenn die durch ist, kannst du ganz normal beim neuen AG anfangen. Um Elterngeld bekommen zu können, darfst du nicht mehr als 30 Std/Woche arbeiten. Das Elterngeld wird um dein Einkommen gekürzt (auch dann, wenn du nur ganz wenige Stunden arbeitest). Du kannst beim neuen AG wieder Elternzeit nehmen. Und zwar max 3 Jahre abzüglich der Zeit, die du beim 1. AG schon hattest. Die Anmeldefrist dazu beträgt 7 Wochen. Gruß Sabine


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