Hallo Frau Bader, unten hatte ich die Frage nach der Höhe des Mutterschaftsgeldes bei Arbeitsvertragsänderung von Vollzeit auf Teilzeit während der Mutterschutzfrist gestellt. Mir ging es vorrangig darum, wie hoch der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschutz ist, das hatte ich wohl nicht richtig ausgedrückt. Richtet der sich ebenfalls nach den 3 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes, auch wenn in der Mutterschutzzeit nur noch der Vertrag mit der Hälfte der Arbeitszeit gilt? Oder ist der Arbeitgeber gar nicht zu dem Zuschuss verpflichtet? Nochmals herzlichen Dank und viele Grüße Mira