Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeberwechsel zum Elternzeitende

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeberwechsel zum Elternzeitende

El-li

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Sehr geehrte Frau Bader, während meiner Elternzeit hat sich meine Firma aufgelöst, mein Vertrag besteht allerdings noch mit beiden vorherigen Arbeitgebern, da sie als BGB-Gesellschaft firmierten (es geht nun jeder seiner eigenen Wege). Nun hatte ich in der Elternzeit 2 Monate in Teilzeit bei einem ganz anderen Arbeitgeber gearbeitet (während der Elternzeit meines Mannes) und diese würden mich auch übernehmen. Ich würde dort erst einmal mit 30 Stunden anfangen. Mit meiner alten Firma würde ich einen Aufhebungsvertrag schließen, die Frage stellt sich nun zu wann. Die beantragte Elternzeit geht bis 17.11., den neuen Vertrag würde ich zum 01.11. schließen. Müsste der Aufhebungsvertrag dann zum 31.10. oder zum 17.11. geschlossen werden? Und müsste dann in meinem Arbeitsvertrag stehen, dass ich vom 01.11.-17.11. mit einer Wochenarbeitszeit vom 30 Std. während der Elternzeit beschäftigt werde? So, dass ich noch einen kleinen Anspruch auf Elterngeld für die zwei Wochen behalte? Vielen herzlichen Dank Elli


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