Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber will nach Mutterschutz Stunden kürzen

Frage: Arbeitgeber will nach Mutterschutz Stunden kürzen

henrismama

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation. Ich bin relativ früh in der Schwangerschaft von meinem Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot geschickt worden. Daraufhin wurde die Stundenzahl einer Kollegin erhöht. Bereits in der Schwangerschaft habe ich meinen Arbeitgeber darüber informiert, dass ich keine Elternzeit nehme und nach dem Mutterschutz wieder kommen möchte mit 30 Stunden. Er hat mir das bestätigt und mir genehmigt meinen angesammelten Resturlaub noch an den Mutterschutz dran zu hängen. Noch vor ein paar Wochen bei einem Besuch vor Ort hat man mir zugesichert, dass man mich so zurück nehmen würde wie es für mich passt, geplant waren 30 Stunden gleichmäßig verteilt von MO-FR am Vormittag. Zuvor habe ich 36 Stunden, 3 Tage vormittags und 2 ganze Tage gearbeitet. Nun ist mein Arbeitgeber plötzlich der Meinung ich müsste mich mit meinen Arbeitszeiten nach den Bedürfnissen des Betriebes richten (mehr als 15 Mitarbeiter, also kein Kleinbetrieb). Ich soll nun auch nachmittags arbeiten und sie scheinen mich mit weniger als 30 Stunden zurück zu wollen. Das kann ich mir aber einfach nicht leisten. Haben sie ein recht meine Stunden einfach zu kürzen? Und muss ich Nachmittags arbeiten? Sie argumentieren, dass sonst alle Kolleginnen am Vormittag da wären aber ich war doch vor meiner Abwesenheit wegen Beschäftigungsverbot und Mutterschutz auch jeden Vormittag da. Es würden ja lediglich mein zwei Nachmittage wegfallen, die aber durch die Mehrstunden, die meine Kollegin aufgestockt hat abgedeckt sind. Ich bin sehr irritiert, denn wir hatten immer ein gutes Verhältnis und ich ärgere mich sehr über den plötzlichen Tonfall mit rechtlichen Aspekten (Bedürfnisse des Betriebes) - die meiner Meinung nach nicht einmal richtig sind, denn ich meine sie wären grundsätzlich dazu verpflichtet mich mit meinen 36 Stunden wieder zu nehmen. Vielen Dank schon mal im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Sie haben grds Anspruch auf den alten Vertrag, wenn der Betrieb keine betriebl. Gründe dagegen hat auch auf TZ. Da kommt es aber auch auf den Betrieb an, wenn der umfang nicht passt. Einen Anspruch auf bestimmte Zeiten gibt es nihct - es sei denn, Sie können die Zusage beweisen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Der Kündigungsschutz nach MuSchG geht bis 4 Monate nach der Geburt, d.h. bis rund 2 Monate nach der Mutterschutzfrist. In dieser Zeit darf der AG nicht einseitig kündigen oder den Arbeitsvertrag verringern, was ja einer Änderungskündigung gleich käme. Außer wenn du zustimmst. Bezüglich der Lage der Arbeitszeit gilt in erster Linie das was arbeitsvertraglich festgelegt wurde. Der Arbeitgeber hat innerhalb der vertraglich festgelegten Zeiten das Direktionsrecht. Er soll auf deine familiären Belange eingehen, sie aber gegenüber den betrieblichen Notwendigkeiten wohlwollen abwägen.


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Faktisch musst du nach dem Mutterschutz so arbeiten wie es in deinem Vertrag steht. Dein AG kann auf deine Wünsche eingehen, muss es aber eben nicht. Wen du andere Absprachen nicht nachweisen kannst, sieht es schlecht aus.


zweizwerge

Beitrag melden

Hast Du Zeugen für die Zusicherung vor ein paar Wochen bei einem Besuch vor Ort? Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig... ob Du das durchsetzen willst, ist natürlich die Frage.


cube

Beitrag melden

Wenn du nach dem MuSchu anders arbeiten möchtest als zuvor, musst du diesen Antrag schriftlich stellen. Der AG kann diesem dann zustimmen oder widersprechen. Widerspricht er nicht innerhalb der gesetzlichen Frist ist dein Änderungsantrag gültig so, wie du ihn formuliert hast. Hast du darin jedoch nicht angegeben innerhalb welcher Zeiten Du arbeiten kannst/willst, können diese vom AG frei bestimmt werden. Hast du irgendetwas schriftlich? Zumindest eine Mail, in der du so was wie “wie soeben besprochen werde ich ab xxx“ an den AG geschrieben hast? Mündliche Vereinbarungen zz belegen wird nämlich ohne Zeugen ganz schwierig.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  Hab zwei Kinder 2 (8) und 4 (10) Klasse. Bin in das Unternehmen zurück weil man darmals dringend Mitarbeiter gesuchte hatte und es auch von der Arbeitszeit und Schule immer gut gepasst hat, was sich wohl in den nächsten Wochen ändern soll,der Chef möchte sich neu Aufstellen und kündigt Mitarbeiter die sein Vorhaben nicht u ...

Guten Tag Frau Bader,  Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen.  Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...

Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...

Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...

Hallo Frau Bader,  hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen.  Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...

Sehr geehrte Frau Bader, mein Mutterschutz beginnt lt. Entbindungstermin Mitte Februar und ich habe im Anschluss 3 Jahre Elternzeit. Allerdings ist abgesprochen, dass ich Ende 2027 Teilzeit wieder in der Firma einsteige. Auf Grund gesundheitlicher Gründe bin ich seit Mitte Januar bereits krankgeschrieben. Nun habe ich meine Lohnabrechnung für Janu ...

Guten Tag,  mein Arbeitgeber ist insolvent und ich habe bereits Insolvenzgeld erhalten. Mein Arbeitgeber wird mich vermutlich in ca. 2 Wochen freistellen. Betriebststillegung ist der 30.04. und Ende der Kündigungsfrist 31.05. Mein Mutterschtz beginnt offiziell am 25.05. Ich frage mich nun wie es funktioniert, dass die First nach der Betriebsstilll ...

Hallo Frau Bader, der Mutterschutz von Kind 2 beginnt ca. 6 Wochen nach Ende der Elternzeit von Kind 1. Hatte für Kind 1 3 Jahre Elternzeit beantragt und kann somit nicht mehr verlängert werden. Wie überbrücke ich am Besten diese 6 Wochen? Der AG ist nicht gerade begeistert davon die 6 Wochen zu arbeiten, da meine alte Stelle anderweitig vergebe ...