Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitgeber und Krankenkasse uneins

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitgeber und Krankenkasse uneins

Hollytyler

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Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe während meiner Schwangerschaft öfter gesundheitliche Probleme gehabt.Ich war öfter Krankgeschrieben.Nun kurz vor meinem Mutterschutz verweigert mir mein Arbeitgeber ab dem 31.08.16 die weitere Entgeltzahlung.Entsprechend würde ich dann ins Krankengeld fallen.Nach Rücksprache meines Arbeitgebers und mir selbst mit der Gkv wird von dieser aber der 11.09.16 als Beginn der Krankengeldleistung bescheinigt(liegt dem AG bereits schrifzlich vor).Im moment besteht jede Partei auf ihr festgesetztes Datum......mir entsteht dadurch ein Lücke ohne Geld von mindestens 11 Tagen.Daher würde ich gerne wissen wer hief das letzte wort hat bzw ob ich das Datum von einem Arbeitgericht oder dem MDK festsetzen lassen muss? Vielen dank für ihre mühe im voraus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenden Sie sich an die zuständige Stelle: https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/beschwerde/aufsichtsbehoerden/ Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Du hast doch noch Deine Durschschläge von den Krankmeldungen, damit kannst Du es doch nachvollziehen. Hast Du alle an die Kasse geschickt und sind alle angekommen ?


chrissicat

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Die Krankenkasse muss überprüfen, welche Krankmeldungen im Zusammenhang stehen und zusammengerechnet werden müssen. Der Arbeitgeber muss sich darauf verlassen, dass die Krankenkasse dies ordnungsgemäß überprüft und muss sich an das von der Krankenkasse ermittelte Ende der Entgeltfortzahlung richten. Allerdings könnte tatsächlich zunächst einmal überprüft werden, ob der Krankenkasse tatsächlich alle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorliegen.


Mitglied inaktiv

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Wegen nur 11 Tagen Krankengeld möchtest du einen gerichtlichen Streit vom Zaun brechen? Das ist doch unverhältnismäßig. Immerhin hast du in den bisherigen Krankheitszeiten (mindestens 6 Woche lang) nichts gearbeitet, aber vollen Lohn erhalten.


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