Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wer muss zahlen? Arbeitgeber oder Krankenkasse?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wer muss zahlen? Arbeitgeber oder Krankenkasse?

Fratzi

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Hallo Frau Bader, während der SS war ich länger als 6 Wochen krank - um genau zu sein, war ich 2 Arbeitstage "drüber". Ich war erst im KH und bin dann nicht mehr richtig auf die Beine gekommen danach, hatte verschiedenste Beschwerden und war krank. Der Arbeitgeber hat mir dann für 3 Arbeitstage keinen Lohn gezahlt, weil ich ja länger als 6 Wochen krank war und somit Krankengeld von der Krankenkasse bekäme, hieß es. Fehler 1 ist, dass mir der Tag, an dem ich ins KH gekommen bin, auhc schon als Krankheitstag "berechnet" wurde, obwohl ich da erst noch bis mittags arbeiten war! Ich bin direkt von dort aus ins KH (auf Anraten der Hebamme). Die Krankenkasse sagt nun, dass ich kein Krankengeld bekomme und der AG das Gehalt nachzahlen muss, weil ich aufgrund verschiener Diagnosen krank geschrieben war. Die Info liegt dem AG von der Krankenkasse auch shcon schriftlich vor, nur leider reagiert der AG nicht. Gehalt wurde auch Ende Dez. wieder nicht nachgezahlt! Ich frage mich nun, was ich machen soll! Ich bin ja nicht die Krankenkasse und kann das daher auch nicht so gut erklären. Außerdem möchte ich keine Streitereien mit dem AG. Ist eh alles schon schwierig genug dort wegen meiner Elternzeit! Allerdings hätte ich auch gerne endlich mal das fehlende Geld! Wie ist die Rechtslage? Wie sollte ich mich verhalten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es tatsächlich andere Erkrankungen sind, beginnt die Frist neu und der AG muss den Lohn fortzahlen. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt o einen RA. Liebe Grüsse, NB


soso

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hallo, ich bin nun selbst bei der krankenkasse beschäftigt und bearbeite auch zufällig solche angelegenheiten. es ist tatsächlich so, dass grds. ein anspruch auf lohnfortzahlung durch den arbeitgeber für 6 wochen besteht. wenn in einer laufenden arbeitsunfhigkeit die krankheit wechselt (so wie du es schilderst und deine krankenkasse auch festgestellt hat) besteht ein neuer anspruch auf lohnfortzahlung für 6 wochen aufgrund der "neuen" krankheit. deine krankenkasse hat sich dies auch nicht ausgedacht. die haben das sicherlich über den arzt/krankenhaus abgeklärt. dein arbeitgeber muss somit für die gesamte zeit deiner arbeitsunfähigkeit zahlen. da würde ich ihn auch drauf ansprechen, da du komplett im recht bist!!!! ich hoffe, ich konnte soweit helfen.


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