Fratzi
Hallo Frau Bader, während der SS war ich länger als 6 Wochen krank - um genau zu sein, war ich 2 Arbeitstage "drüber". Ich war erst im KH und bin dann nicht mehr richtig auf die Beine gekommen danach, hatte verschiedenste Beschwerden und war krank. Der Arbeitgeber hat mir dann für 3 Arbeitstage keinen Lohn gezahlt, weil ich ja länger als 6 Wochen krank war und somit Krankengeld von der Krankenkasse bekäme, hieß es. Fehler 1 ist, dass mir der Tag, an dem ich ins KH gekommen bin, auhc schon als Krankheitstag "berechnet" wurde, obwohl ich da erst noch bis mittags arbeiten war! Ich bin direkt von dort aus ins KH (auf Anraten der Hebamme). Die Krankenkasse sagt nun, dass ich kein Krankengeld bekomme und der AG das Gehalt nachzahlen muss, weil ich aufgrund verschiener Diagnosen krank geschrieben war. Die Info liegt dem AG von der Krankenkasse auch shcon schriftlich vor, nur leider reagiert der AG nicht. Gehalt wurde auch Ende Dez. wieder nicht nachgezahlt! Ich frage mich nun, was ich machen soll! Ich bin ja nicht die Krankenkasse und kann das daher auch nicht so gut erklären. Außerdem möchte ich keine Streitereien mit dem AG. Ist eh alles schon schwierig genug dort wegen meiner Elternzeit! Allerdings hätte ich auch gerne endlich mal das fehlende Geld! Wie ist die Rechtslage? Wie sollte ich mich verhalten?
Hallo, wenn es tatsächlich andere Erkrankungen sind, beginnt die Frist neu und der AG muss den Lohn fortzahlen. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt o einen RA. Liebe Grüsse, NB
soso
hallo, ich bin nun selbst bei der krankenkasse beschäftigt und bearbeite auch zufällig solche angelegenheiten. es ist tatsächlich so, dass grds. ein anspruch auf lohnfortzahlung durch den arbeitgeber für 6 wochen besteht. wenn in einer laufenden arbeitsunfhigkeit die krankheit wechselt (so wie du es schilderst und deine krankenkasse auch festgestellt hat) besteht ein neuer anspruch auf lohnfortzahlung für 6 wochen aufgrund der "neuen" krankheit. deine krankenkasse hat sich dies auch nicht ausgedacht. die haben das sicherlich über den arzt/krankenhaus abgeklärt. dein arbeitgeber muss somit für die gesamte zeit deiner arbeitsunfähigkeit zahlen. da würde ich ihn auch drauf ansprechen, da du komplett im recht bist!!!! ich hoffe, ich konnte soweit helfen.
Ähnliche Fragen
Hallo, mein Arbeitgeber zweifelt meine Krankheit an. Bin seit dem 16.12.04 krank geschrieben. Nunmehr habe ich von der Krankenkasse ein Schreiben bekommen das Sie zur Beurteilung einer eventuellen weiteren Arbeitsunfähigkeit eine Kopie des Mutterpasses benötigen. Bin ich dazu verpflichtet das auszuhändigen? Immerhin handelt es sich hier doch um e ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist am 10.03. geboren und ich befinde mich somit im Mutterschutz. Meine Arbeitgeberin hat mir in dieser Mutterschutzfrist monatlich das volle Gehalt überwiesen. Ist das richtig? Ich dachte, sie müsse nur die Differenz des kompletten Gehaltes zum gezahlten Geld durch die Krankenkasse zahlen? Muss ich ihr das Ge ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin mit meinem zweiten Kind in Elternzeit, erhalte kein Elterngeld mehr. Nun möchte ich einen Pilateskurs geben. 8 Termine verteilt auf zwei Monate. 6 Teilnehmer, d.h. ca. 720 € Einnahmen am Anfang des Kurses, Ausgaben 200 € für den Raum. Einmalige Geschichte für Damen aus dem Ort. Keinerlei weitere Einnahmen. Wir sind ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe während meiner Schwangerschaft öfter gesundheitliche Probleme gehabt.Ich war öfter Krankgeschrieben.Nun kurz vor meinem Mutterschutz verweigert mir mein Arbeitgeber ab dem 31.08.16 die weitere Entgeltzahlung.Entsprechend würde ich dann ins Krankengeld fallen.Nach Rücksprache meines Arbeitgebers und mir selbst mi ...
Hallo Frau Bader, ich war schwangerschaftsbedingt vom 8.10 bis 30.10 krankgeschrieben. Meine Chefin müsste mir aufgrund der Tätigkeiten sowieso ein Beschäftigungsverbot ausstellen. Nur leider hat die gar keine Ahnung davon und es interessiert sie auch nicht wirklich. Denn sie hat, ohne es mir vorher mitzuteilen, ab dem 12.10. Kurzarbeit beantr ...
Hallo, ich habe heute erfahren, dass ich Bei meiner Krankenkasse nicht mehr als Elternzeitversicherte gemeldet bin. Diese ist angeblich schon im November abgelaufen. In Wirklichkeit endet sie erst Mitte Juli. Damals, am Telefon meinte die Dame zu mir, dass der Arbeitgeber das genaue Datum meldet. Habe ich jetzt was verbockt und muss mit Konseque ...
Hallo, ich habe heute erfahren, dass ich Bei meiner Krankenkasse nicht mehr als Elternzeitversicherte gemeldet bin. Diese ist angeblich schon im November abgelaufen. In Wirklichkeit endet sie erst Mitte Juli. Damals, am Telefon meinte die Dame zu mir, dass der Arbeitgeber das genaue Datum meldet. Habe ich jetzt was verbockt und muss mit Konseque ...
Hallo, Ich bin alleinerziehende Mama eines Kleinkindes (2), habe einen Vollzeitvertrag an einer Schule und bin nach der Elternzeit auf Teilzeit mit ca. 40 Prozent wieder eingestiegen. Der Teilzeitantrag muss jedes Schuljahr neu gestellt werden und wurde von unserer Schulleitung bereits für das kommende Schuljahr abgezeichnet, ich habe jedo ...
Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten. Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...
Hallo Frau Bader, Hab zwei Kinder 2 (8) und 4 (10) Klasse. Bin in das Unternehmen zurück weil man darmals dringend Mitarbeiter gesuchte hatte und es auch von der Arbeitszeit und Schule immer gut gepasst hat, was sich wohl in den nächsten Wochen ändern soll,der Chef möchte sich neu Aufstellen und kündigt Mitarbeiter die sein Vorhaben nicht u ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Berechnung bei zweiten Kind mit einem Abstand von drei Jahren
- Unfall in der Kita
- Teilzeit in Elternzeit
- Fachleiterzulage Beschäftigungsverbot
- Kostenübernahme entbindung
- Social Freezing, donogene Befruchtung trotz Ehe
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?