Mitglied inaktiv
Guten Tag Frau Bader, meine dreijährige Elternzeit endet im Januar 2006. Im April bekam ich ein Schreiben meines Arbeitgebers, in dem er mich fragte, ob ich nach Ende der Elternzeit wieder voll zur Verfügung stehe. Ich habe ihm daraufhin geschrieben, dass es mir nur möglich ist, in Teilzeit vormittags zu arbeiten. Heute bekam ich ein Schreiben, in dem stand, dass sie mir keine Teilzeitstelle am Vormittag anbieten können. Ich soll bis zum 31.05.05 mitteilen, ob ich wieder in Vollzeit arbeiten komme oder die Arbeitsstelle aufgebe. Es ist mir aber unmöglich, Vollzeit oder am Nachmittag zu arbeiten. Wie gehe ich nun vor? Was steht mir zu? Muss ich mich wirklich bis 31.05. schon entscheiden? Vielen Dank für Ihre Hilfe. Freundliche Grüße Sandra
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Die Firma hat ca. 500 Mitarbeiter. Wenn ich mich tatsächlich nicht mit meinem AG einigen kann, muss ich dann selbst kündigen? Aber dann bekomme ich doch erstmal kein Arbeitslosengeld? Nochmals Danke.
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