Hallo Frau Bader,
ich habe morgen Termin beim Arbeitgeber, das heißt, ich werde wieder anfangen zu arbeiten nach der Elternzeit. Vor meinem Kind hatte ich vollzeit gearbeitet gehabt. Jetzt wo mein Sohn da ist möchte nur Teilzeit arbeiten, ich habe unbefristeten Arbeitsvertrag! Meine Frage ist, kann der Arbeitgeber sagen, dass er keine Teilzeitkräfte annimmt, auch wenn ich unbefristeten Arbeitsvertrag vor der Elternzeit hatte! Das ist moment meine Angst!
Danke für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 21.06.2010, 14:49
Antwort auf:
Arbeit nach Elternzeit
Hallo,
Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EZ, wenn:
- mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EZ)
- Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten
- Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen
- Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben
- dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen)
- die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet.
Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt.
Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de
Wenn man damit nicht zurecht kommt und kündigen will, steht in der Regel keine Abfindung zu – es sei denn, es ist im Vertrag, der Betreibsvereinbarung oder dem Tarifvertrag so geregelt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.06.2010