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Guten Tag Frau Bader, ich habe 2003 meinen Sohn entbunden und zwei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber beantragt. Ich arbeite als Bürokauffrau in einer Tischlerei (also im Büro - Gehaltsempfänger). Wir hatten uns noch während der Schwangerschaft so geeinigt, daß ich ein Jahr komplett zu Hause bleiben werde und im zweiten Jahr für ca. 20 Stunden pro Woche wieder in meiner Firma arbeiten gehe. Da ich ja während der Elternzeit Kündigungsschutz genieße, bin ich mir jetzt nicht ganz im Klaren, wie das mit der Arbeit in der Elternzeit läuft. Mein Chef hat leider noch viel weniger Ahnung als ich. Brauche ich hierfür einen neuen Arbeitsvertrag oder wird mein alter Vertrag für die Zeit der Arbeit in der Elternzeit einfach in den Stunden runterreduziert um meinen Verdienst zu ermitteln? Nach Ende der Elternzeit werde ich ja wieder wie vorher Vollzeit arbeiten. Steht mir in dieser Zeit auch Urlaub zu? Wie wird er berechnet? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Doreen
Hallo, Sie schließen mündlich oder schriftlich einen befristeten Vertrag für die Elternzeit und haben dann Kü-Schutz. Urlaub steht Ihnen anteilig zu. Gruß, NB
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