NettiB
Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich derzeit in den ersten 2 Jahren Elternzeit für einer meiner Zwillinge. Die EZ mit TZ in EZ geht bis zum 08.06.2020. Ab dem 09.06.2020 habe ich 2 Jahre für Zwilling 2 beantragt mit weiterhin TZ in EZ.
Durch die extreme Belastung mit derzeit 3 Kindern zu Hause, Homeoffice und einem Studium, habe ich die Antragsfrist um 1 Tag verpasst. Kann der AG daraufhin die Elternzeit ablehnen? Und wenn ja, verliere ich dann die kompletten 3 Jahre EZ für Zwilling 2? Was ist wenn er mir die EZ ab 10.06. gibt, verliere ich dann Elternzeitanspruch, weil ich für Z2 nicht mindestens 12 Monate vorm 3. Geburtstag genommen habe?
Es ist gerade alles echt zu viel
Hallo, mmm. Augen -zu-und-durch. Ich denke nicht, dass er es merken wird. Rechtlich lautet die Antwort so: Er kann den Antrag für den einen Tag ablehnen, denn am Tag 2 ist die Frist ja gewahrt. Aber er ird kein Interesse haben, dass Sie für einen Tag kommen. Liebe Grüße NB
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