Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag Elternzeit beim AG

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Antrag Elternzeit beim AG

funny87bayern

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, kurz zu meiner Vorgeschichte, ich bin 28 Jahre alt, MFA und erwarte im Juli (voraussichtlicher ET= 14.7.16) mein erstes Kind. Mein Problem ist, dass mich mein AG nach der Elternzeit nicht mehr beschäftigen will, da ich seit Feb. 2016 wegen Mobbing am Arbeitsplatz ein BV von meinem Gyn bekommen habe. Ich habe auch versucht mit ihm darüber zu reden, aber er will mich einfach nach der Elternzeit nicht mehr einstellen. Muss er ja auch nicht, weil wir weniger als 15 Mitarbeiter sind etc. Ich will ja auch nicht mehr hin, weil ich es eh nicht mehr dort ausgehalten hätte. Ich weiß jetzt nur nicht, wie ich am besten die Elternzeit bei ihm beantragen soll. Meine Überlegung wäre gewesen, dass ich 3 Jahre beantrage und ihm dann wenn ich eine neue Arbeit gefunden habe mit einer 4-Wochen-Frist kündige. Ich wollte nämlich schon 2 Jahre (Elterngeld plus) zuhause bleiben, ggf. nach 1.5 Jahren oder früher, wenn ich wieder eine Arbeit gefunden habe, langsam wieder anfangen zu arbeiten. Mein Problem ist jetzt nur, wenn ich 2 Jahre beantrage, ich aber in dieser keine Arbeit bekomme, dann muss ich zum Ende der Elternzeit ja eine 3-monatige Kündigungsfrist einhalten. Ansonsten habe ich ja während der Elternzeit eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Deshalb wollte ich mir einen Puffer schaffen, damit ich mir in Ruhe eine neue Stelle als MFA suchen kann. Ich will ihm auch nicht einfach kündigen, wenn ich keine neue Stelle habe, da ich ja sonst eine Sperre vom Arbeitsamt bekomme. Mich wurmt das jetzt schon seit einiger Zeit. Mir steht auch noch ein Resturlaub von 21 Tagen zu, muss mir den mein Chef bei der Kündigung auszahlen oder wie muss ich da vorgehen? Vielleicht könnten Sie mir da bei diesen beiden Problemen helfen? Vielen Dank schon mal im Voraus. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, Ihnen bleibt nur, die EZ auszukosten und dann eben zu kündigen. Mit der Sperre müssen Sie rechnen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Deine Überlegungen 3 Jahre zu nehmen sind gut. Würde ich genauso machen. Wenn weitere Kinderwunsch, dann erst Recht. Zumal Du, wenn Du 3 Jahre nimmst, in diesen 3 Jahren auch krankenversichert bist. Würdest Du weniger nehmen und dann klappt es nicht mit einem neuen Job, Du hast aber gekündigt, müsstest du da wegen Krankenversicherung schauen. So hast Du das Problem nicht. Und, kleiner Tipp, einen Aufhebungsvertrag kann man immer machen. dann muss man sich nicht an die Kündigungsfristen halten - sollte deinem Chef dann ja entgegen kommen. Noch ein Tipp, Du darfst innerhalb der Elternzeit auch Teilzeit arbeiten bis zu 30 Std. Mit Zustimmung des AG auch woanders. Klar, nicht bei der Konkurrenz, aber sollte das eine Überlegung werden, würde ich da schauen. Der AG muss schon wichtige Gründe anbringen warum er dir das verweigert - erst Recht wenn er dich ja nicht mehr beschäftigen will. Würde ihm dann ja auch entgegen kommen. Und du könntest schauen ob der neuen Job besser ist. Sobald das erste Jahr Elterngeld durch ist, ist der verdienst auch egal. Auch ist es egal ob Du dir das Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lässt oder über zwei. In deinem Fall hätte das nicht wirklich Mehrwert es über 2 Jahre zu machen. Krankenversichert bist du ja solange du in EZ bist und arbeiten willst Du im ersten Jahr ja auch nicht. Dein jetziger AG kann dich aber frühstens am ersten Arbeitstag nach der EZ kündigen - ob es ihm passt oder nicht. Außer er schließt und bekommt dann eine Sondergenehmigung. Und ja, den Resturlaub muss dein Chef dir spätestens nach der Kündigung auszahlen.


funny87bayern

Beitrag melden

Vielen lieben dank für eure antworten :)


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor 5 1/2 Wochen, am 14.3. meinen Sohn zur Welt gebracht(4. Kind). In der Woche darauf hatte mein Vater einen schweren Unfall und liegt nach einer massiven Hirnblutung im Koma, ich bin die einzige Angehörige in der Nähe und bin vom Gericht als Betreuerin bestimmt worden. Da mein Vater selbstständig tätig war, ...

Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit (3 Jahre) läuft im Juni 2023 aus Gerne möchte ich dann in Teilzeit arbeiten. Anfang Februar hatte ich ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber. Ergebnis war, das ich einen Antrag stellen soll, welcher so dann binnen 2 Wochen geprüft wird. Den Antrag auf Teilzeit nach Elternzeit habe ich via Mail am ...

Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite bereits in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (22,20 Stunden). Nun habe ich einen Antrag auf Fortführung der Teilzeittätigkeit in Elternzeit gestellt. Ich möchte gerne 25,0 Stunden arbeiten. Mein Arbeitgeber stimmt der Teilzeittätigkeit grundsätzlich zu. Allerdings wollen sie, dass ich nur ...

Guten Tag, ich habe vor wenigen Wochen meinen Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber abgegeben. Gestern habe ich dann die Rückmeldung im Briefkasten gehabt mit der Info, dass der Antrag nur vorläufig bestätigt wird und ich eine finale Bestätigung erhalte, wenn die Geburtsurkunde meines Kindes vorliegt. Ich hatte in der Vergangenheit sc ...

Ich wollte im September Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Ich habe nach der Geburt meine Sohnes in meinem Elternzeitantrag erwähnt, dass ich voraussichtlich im September 2023 Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte. Anfang Juni hatte ich dann den eigentlichen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ab September gestellt. Bis Ende Juli hatte ich von meine ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit in der 28. SSW und mein errechneter Geburtstermin ist der 29.02.2024. Derzeit bin ich noch in Vollzeit berufstätig und meine Mutterschutzfrist beginnt Mitte Januar. Ich bereite gerade den Antrag auf Elternzeit für meinen Arbeitgeber vor und habe hierzu Fragen. Ich möchte 1,5 Jahre zu Hause bleiben u ...

Guten Morgen Frau Bader, mein Mann hat von 11/23 - 02/24 Krankengeld bezogen. Seit 03/24 arbeitet er wieder voll. Wir erwarten im Mai unser Baby und planen eine 7 monatige Elternzeit für meinen Mann. Aktuell hat er wieder gesundheitliche Beschwerden (selbe Verletzung die bereits zum Krankengeldbezug geführt hatte). Wir haben jetzt h ...

Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 38. SSW mit meinem 2. Kind. Regulär arbeite ich 60% als Assistenzärztin im Krankenhaus. Mein Plan ist 2 Jahre EZ anzumelden, jedoch möchte ich nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben, sondern vom 9. bis einschließlich 14. Lebensmonat 75% arbeiten und schließlich nach Kita Eingewöhnung ab dem 19. Leben ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...

Hallo Frau Bader, mein Arbeitgeber hat seinen Betrieb zum Jahresende 2024 stillgelegt. Allen Kollegen wurde im Sommer 2024 gekündigt und sie sind bereits alles aus dem Betrieb ausgeschieden. Da ich mich zu der Zeit in Elternzeit befand, wurde mir nicht gekündigt, das sollte im Mai 2025, nachdem ich wieder aus der Elternzeit in die Arbeit zurück ...