Mitglied inaktiv
Hallo, ich beantrage bei meinem AG nach dem Mutterschutz (gepl. ET: 07.03.05) eine 2 jährige Elternzeit. Gleichzeitig beantrage ich eine Verringerung der Arbeitszeit während und nach der Elternzeit. Diese Anträge würde ich mir schriftlich bestätigen lassen (+ Einschreiben). -Ist es sinnvoll einen Termin für diese schriftliche Bestätigung zu setzen?? -Ist die Vorgehensweise allgemein in Ordnung? -Sollte in diesem Antrag Beginn und Umfang der gewünschten Arbeitszeit enthalten sein?? Ich freue mich auf Ihre Antwort & Vielen Dank!! Marina
Mitglied inaktiv
Hallo Marina, 1. würde ich die Anträge trennen, erstmal nun den auf EZ und TZ in der EZ, den auf TZ nach der EZ würde ich erst stellen, wenn das notwendig ist (3 Monate vor Ende EZ). So verhinderst Du, dass Du Dich frühzeitig festlegst und u.U. nicht wieder auf Vollzeit zurück kannst - denn einen Anspruch auf Erhöhung der ARbeitszeit gibt es nicht! 2. gibt es im Gesetz Fristen, bis wann der AG dem Antrag widersprechen muß, um zu verhindern, dass er automatisch genehmigt wird. Beim Antrag auf TZ in der EZ ist das 4 Wochen nach Antragstellung, beim Antrag auf TZ nach der EZ ein Monat vor geplantem Arbeitsbeginn in TZ. Umfang der Arbeitszeit muss in jedem Fall enthalten sein (sonst müsste der AG ja hellsehen können). Bei der Lage der ARbeitszeiten (Anzahl Tage etc.) kannst Du einen Vorschlag machen, auf den der AG aber nicht eingehen muss! Hier kann er vorgeben, wann Du arbeiten sollst. Eine Einigung sollte hier aber in der Regel möglich sein. Ansonsten: Einschreiben ist immer sinnvoll bei solchen Sachen. U-Hörnchen
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