Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag & Dauer Erziehungslaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antrag & Dauer Erziehungslaub

Mitglied inaktiv

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Erziehungsurlaubes. Kann ich die Elternzeit zunächst für 2 Jahre beantragen um mir die Option offen zu halten auf ein drittes Jahr zu verlängern? Falls ja, wann muss ich die Verlängerung für´s dritte/gleich darauffolgende Jahr beantragen - wieder 7 Wochen vor Ablauf der 2-Jahres-Elternzeit-Frist? Oder gelten da andere Regeln? Vielen Dank im voraus für ihre Hilfe/Antwort. Mfg. hexeabc


Mitglied inaktiv

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Abgesehen davon, daß sie Suchfunktion Dich PRIMA weiterbringen würde: Du gibt keinen Antrag ab sondern teilst die EZ mit! Teile mit, daß Du bis zum 2. Geb des Kindes, also bis zum datum xx.xx.xxxx EZ nimmst. Und genau: spätestens 7 Wochen vorher (besser etwas früher) muß der AG wissen, wenn Du direkt verlängern willst. Viele Grüße Désirée


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