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Hallo Frau Bader, ab dem 3.1.2011 möchte ich nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehen. Diesen Antrag habe ich fristgerecht und schriftlich bei meinem AG gestellt. Um auf Nummer sicher zu gehen, habe ich diesen Antrag zusammen mit einer Freundin geschrieben und beim AG in den Briefkasten geworfen. Dieser hat bisher nicht auf den Antrag reagiert (würde ja eigentlich bedeuten, daß er akzeptiert, oder?). Ich befürchte allerdings, daß AG behauptet, den Brief nie erhalten zu haben. Kann er das ? Trotz meiner Zeugin? Vielen Dank
Hallo, nein. Liebe Grüsse, NB
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