Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Antrag auf vorzeitige Beendigung der Elternzeit

MeinekleinenWunder

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Guten Tag, Ich habe im für meine Kind ,geb.im 10/2014 die Elternzeit für zwei Jahre genommen, das heißt bis Januar 2016.In meiner Elternzeit habe ich meinen Sohn im Juni 2016 bekommen für ihn habe ich die Elternzeit für zwei Jahre beantragt und habe die restliche Elternzeit die ich für meine Tochter beantragt hatte angehängt, das heißt meine Elternzeit ging bis Januar 2019. Nach einem Telefonat mit dem Arbeitgeber der mir nur eine Vollzeitstelle zu diesem Zeitpunkt anbieten konnte ,wurde meine Elternzeit bis zum Oktober 2020 ausgeschöpft. Nun bin ich in der 29ssw mit Kind 3 schwanger, und würde gerne in Mutterschutz gehen die ersten zwei Jahre von Kind 3 nehmen und den bewilligen Rest von Kind 1und 2 nehmen. Ist das möglich? Muss der Arbeitgeber das bewilligen? Und wenn ja muss ich hier auf etwas bestimmtes achten in meinem Anschreiben?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ihre Daten stimmen nicht, denn Ihre Eltern Zeit vom ersten Kind endete ja im Januar 2016 so dass Sie nicht in der Elternzeit im Juni 2016 das zweite Kind bekommen haben können. allgemein gilt folgendes: Für ihr erstes Kind können Sie bis zu zwölf Monaten übertragen, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Da Sie ja nun die Zeiten ändern bin ich der Auffassung, dass es sich um einen neuen Antrag handelt und neu zugestimmt werden muss. Für ihr zweites Kind können Sie bis zu 24 Monate übertragen, da braucht der Arbeitgeber nicht zuzustimmen. im übrigen würde ich immer mit der Krankenkasse reden, die machen manchmal Probleme, wenn man Elternzeit überträgt von älteren Kindern. Liebe Grüße NB


MeinekleinenWunder

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