Hallo Frau Bader,
Ich habe paar Fragen zu dem Antrag auf Elternzeit und würde mich sehr über Ihre Antwort darauf freuen.
Der Voraussichtliche Geburtstermin ist der 28.04.
1) Beantrage ich Elternzeit ab dem Tag der Geburt?
Laut dem Elternzeitrechner im Internet bin Ich ab dem 17.03 bis 23.06 im Mutterschutz.
und dann steht da noch Früheste Elternzeit 24.06. welches Datum soll ich jetzt aufschreiben wann die Elternzeit beginnt? 28.04 oder 23.06 und ab wann rechne ich die Monate in denen ich in Elternzeit bin?
2) Wenn (wie es meistens auch ist) das kind nicht am 28.04 zur Welt kommt, reicht es wenn ich dem Arbeitgeber telefonisch mitteile wan es geboren wurde? (wegen dem errechnen der Elternzeit)
von
Tina01
am 07.03.2019, 17:17
Antwort auf:
Antrag auf Elternzeit
Hallo,
obwohl es komisch ist, beginnt die Elternzeit mit dem Tag der Geburt, man muss dennoch wegen der Mutterschutz erst eine Woche nach der Geburt (wenn es kein Frühchen oder Mehrlinge sind) anmelden. Ansonsten braucht der Arbeitgeber eine schriftliche Bestätigung des Geburtstermins. Sie könnten aber vorab telefonisch mitteilen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2019
Antwort auf:
Antrag auf Elternzeit
Du musst die Elternzeit doch erst 7 Wochen vor Ende der Mutterschutzfrist beim Arbeitgeber anmelden (also in der ersten Woche nach der Geburt). Dann weißt du ja, wann das Kind geboren wurde und kannst dir diesen ganzen Hickhack mit errechnetem Geburtstermin etc. sparen.
Elternzeit beginnt ab Geburt, die Mutterschutzfrist gilt gleichzeitig als Elternzeit.
von
Dojii
am 07.03.2019, 17:23