Melwurm
Sehr geehrte Frau Bader, wie ich gelesen habe, muss man den Antrag auf Elternzeit 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber einreichen. Es geht um die Elternzeit meines Mannes. Da ich bereits 2 Kaiserschnitte hatte, muss das Kind wieder per Kaiserschnitt geholt werden. Dazu werde ich in einigen Wochen mit der Geburtsklinik Kontakt aufnehmen und wahrscheinlich einen Termin bekommen, der vor dem errechneten Geburtstermin liegt. Der errechnete Geburtstermin ist der 1. Juli. Wenn jetzt der Kaiserschnitttermin feststeht und z. B. am 21. Juni liegt - ab wann reichen wir dann am besten die Elternzeit ein? Ab dem 1. Juli oder ab dem 21. Juni? Und muss die Elternzeit dann 7 Wochen vor dem 1. Juli oder dem 21. Juni eingereicht werden? Das Problem ist, dass ich Termin zur Geburtsterminbesprechung erst am 3. Mai in der 32. Woche habe und die Elternzeit dann vielleicht nicht mehr 7 Wochen vor dem Kaiserschnitttermin eingereicht werden KANN. Sollten wir uns eine schriftliche Empfangsbestätigung für den Antrag auf Elternzeit geben lassen? Vom Kollegen meines Mannes wissen wir, dass der Arbeitgeber was Elterngeldanträge betrifft nicht besonders kooperativ ist. Was den 2. Monat Elternzeit betrifft den mein Mann nehmen muss - muss dieser auch gleich mit beantragt werden selbst wenn dieser erst im nächsten Jahr liegt? Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, schreiben Sie doch die Fakten in den Antrag ein. "Ab errechneten Termin, voraussichtlich.. , es ist jedoch eine Sectio geplant am..." Liebe Grüße NB
PUSCHL0102
Also ich bin mir nicht ganz sicher aber dir muss doch 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes eingereicht werden. Also 1 Woche nach Geburt egal wie das Baby zur Welt kommt.
Mitglied inaktiv
Der Antrag muss spätestens 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes eingereicht werden. Die nachgeburtliche Mutterschutzfrist beträgt mindestens 8 Wochen. Wenn die 6 Wochen vorher nicht voll genommen wurden, verlängert sich die nachgeburtliche Frist um diese Zeit, so dass es in der Summe mindestens 14 Wochen Mutterschutzfrist sind. Man hat also i.d.R. ab Geburt knapp eine Woche oder etwas mehr Zeit, um den Antrag fertig zu machen.
Tini_79
Es geht um die EZ DES MANNES Ich würde einfach jetzt den AG informiere, "EZ ab Geburt" beantragen und direkt dazu schreiben, dass der Termin im Zeitraum x liegen kann. Ich denke, die meisten AG lassen da mit sich reden. Auch alle anderen Väter kennen doch den genauen Termin nicht und gehen dann ab Geburt in EZ ( oder halt eh später erst).
Jenyx
Wie gut, dass die ersten Antworten nicht zu deiner Frage passen ;-) Ich würde den Antrag DEINES MANNES acht Wochen vor ET abgeben, wegen dem Kündigungsschutz. Und dann rein schreiben, dass er Elternzeit ab dem Tag der Geburt nimmt, voraussichtlicher Entbindungstermin liegt am 01.07. So hat es mein Mann auch gemacht. Anders geht es ja nicht, da die meisten Kinder sich einen Dreck um Termine scheren. Wenn du also acht Wochen vor ET beantragst mit voraussichtlichem ET kann dir da keiner einen Strick draus drehen. Selbst wenn du einen Termin zum Kaiserschnitt hast, kann das Kind es sich ja trotzdem zwei Tage vorher anders überlegen, theoretisch. Und wann der KS-Termin ist, weißt du einfach noch keine 8 Wochen vorher. Also zählt der voraussichtliche ET. Er kann den Chef ja informell, also ohne weiteres Schreiben, hinterher über den KS-Termin informieren. Ist aber ja auch nicht in Stein gemeißelt, wie gesagt. Baby kann ja auch vorher überlegen „bin jetzt soweit“. Mit dem zweiten Monat bin ich mir nicht sicher. Soweit ich weiß, muss man sich für die ersten 2 Jahre verbindlich festlegen. Der Kündigungsschutz gilt aber irgendwie nur 8 Wochen vor der EZ. Wir haben es direkt mit beantragt. Dann halt für den 13. Lebensmonats des Kindes mit voraussichtlichem ET.... da müsste jemand anderes antworten. Eine schöne Restschwangerschaft noch.
malini
Ich sehe es wie meine Vorschreiberin. Mit dem aktuellen ET 7 Wochen vorher melden und BEIDE geplanten LM gleich mit angeben. Der AG hat kein Mitspracherecht was EZ angeht. Deshalb kann er auch nicht ablehnen. Aber es ist wichtig, dass bei der ersten Meldung gleich die ganze EZ in den ersten beiden Lebensjahren genannt wird. Deshalb beide Monate angeben.
Melwurm
Es geht nicht um meine Elternzeit, sondern um die meines Mannes! Ich habe keinen Mutterschutz, da ich mich momentan schon in Elternzeit befinde. Der Mutterschutz spielt also in unserem Fall keine Rolle.
Melwurm
Es geht nicht um meine Elternzeit, sondern um die meines Mannes! Ich habe keinen Mutterschutz, da ich mich momentan schon in Elternzeit befinde. Der Mutterschutz spielt also in unserem Fall keine Rolle.
Melwurm
Danke. Wie du richtig erkannt hast, geht es um die Elternzeit meines Mannes. Das wurde hier scheinbar von den anderen missverstanden. Und du hast recht, dass das Kind theoretisch trotz Termin für den Kaiserschnitt früher kommen kann. Ich denke, der von dir vorgeschlagene Weg ist der richtige. Danke :-)
Felica
Du willst Mutterschaftsgeld verschenken? Mal neben deiner Frage. Wenn du die laufende EZ zum neuen Mutterschutz beendest bekommst du das ganze Mutterschaftsgeld vom AG und von der KK. Ist dir das bekannt?
cube
Bedenke, das die beiden „Vätermonate“ zwar nicht am Stück, jedoch innerhalb der ersten 14 Lebensmonate genommen werden müssen.
malini
"Ich habe keinen Mutterschutz, da ich mich momentan schon in Elternzeit befinde. Der Mutterschutz spielt also in unserem Fall keine Rolle." Warst du vor dem Kind für das du jetzt Elternzeit hast, Vollzeit beschäftigt und hast aktuell auch einen AG, bei dem du die EZ gemeldet hast? Wenn ja, beenden die Elternzeit zum neuen Mutterschutz, dann bekommst du da dein Vollzeitgehalt für den Mutterschutz! Und die EZ kannst du später noch nehmen!
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