Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anstatt Urlaub vielleicht frei?

Frage: Anstatt Urlaub vielleicht frei?

Banchula

Beitrag melden

Guten Tag Frau Bader, nach Elternzeit gehe ich wieder arbeiten. Mein Kind war in KITA vom Krankenhaus, wo ich arbeite, "aufgenommen". Wir warteten darauf, dass die Kinder, die schon über 3 Jahre waren, in den Kindergarten wechseln. Mir wurde nie mitgeteilt, dass die im Kindergarten noch keinen Platz hatten, vielleicht keinen bekommen und deswegen vielleicht mein Kind nicht angemeldet werden kann. Aber genau das ist geschehen. Mitte März habe ich erst erfahren, dass plötzlich mit der Anmeldung nicht klappt. Das Jugendamt hatte nicht zugelassen weil so die Tagesmutter, die in KITA Kinder betreut, zu viel Kinder hätte. Wir haben alle möglichen Wege ausprobiert, um eine Betreuung zu organisieren, aber so schnell war keine Lösung zu finden. Weil ich auf keinen Fall zu Hause bleiben wollte (das wäre für mich und für mein Kind keine gute Lösung, allein auch finanziell), als der einzige Ausweg und die bestmögliche Lösung in dieser Situation, musste ich mein Kind für ein Paar Monate zu meiner Mutter bringen. Im September haben wir einen Platz. Deswegen musste ich Urlaub nehmen, um mein Kind zu meiner Mutter zu bringen. Meine Vorgesetzt wussten Bescheid, waren involviert. Standen mir zur Seite, wollten mir helfen mit der Betreuung. Leider musste ich 2 Wochen Urlaub nehmen weil mein Kind damals krank war und erst auskurieren musste bis er fliegt. Im Nachhinein denke ich, musste (sollte) ich unbedingt Urlaub nehmen? Oder stünden mir freie Tage, weil mein Kind nicht betreut war? Weil die Betreuung "ausgefallen" war? Hätte ich eigentlich für die Tage, wo mein Kind erst krank war, keinen Urlaub nehmen sollen? Und nachher noch, wo wir zu meiner Mutter geflogen sind, hätte ich denn da freie Tage bekommen sollen? Ich hatte damals nicht drauf geachtet. Mir war wichtig, dass mein Kind versorgt ist und dass ich meinen Job behalten kann. Ich danke Ihnen im Voraus Viele Grüsse


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein. Der Ansatzpunkt ist aber auch ein anderer. Sie haben Anspruch auf einen KiGa-Platz. Wenden Sie sich an die Gemeinde u setzen Sie eine Frist Liebe Grùsse NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich glaube nicht, dass man Kind-krank-Tage nehmen kann, weil man versäumt hat, sich rechtzeitig um die geregelte Betreuung zu kümmern, und dann eine Flugreise bucht. Außerdem hätte die Mutter ja auch kommen und das Kind abholen können. Die bei uns sehr großzügigen Regelungen haben auch eine "Schmerz"grenze.


Banchula

Beitrag melden

Antwort an uriah Sie haben doch keine Vorstellung davon ob wir versäumt haben oder nicht einen Platz zu finden. Wenn, dann sollten Sie erst lesen können was ich geschrieben habe. Sie haben doch keine Ahnung ob die Mutter das Kind abholt oder nicht! Wie gesagt, erst lesen und verstehen! Ansonsten ist mir Ihre unvernünftige Antwort und "Schmerz-Grenze" nicht von Bedeutung.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,  eine Frage zwecks Urlaub im Minijob. Elternzeit zwei Jahre, läuft noch bis Mitte August 2025, seit letztem Jahr September wieder in meinen alten Job auf Minijob Basis angestellt. Bin erneut schwanger und Mutterschutz beginnt am 2.8.2025, hab kein Beschäftigungsverbot also noch am arbeiten. Darf mir mein Chef vier Tag ...

Liebe Frau Bader, der Erzeuger meiner Tochter 7Jahre möchte mit ihr in den Schulferien in Urlaub fahren. Ich habe das alleinige Sorgerecht und er Umgangsrecht, dh wir teilen alle Ferien hälftig auf. Ist er verpflichtet mir zu sagen, wohin er mit ihr fahren bzw fliegen möchte bevor er irgendetwas bucht? Lieben Dank für Ihren Rat. Gruß  ...

Guten Tag Frau Bader, folgende Situation: Ich habe am 11.08.2021 unser erster Kind zur Welt gebracht - bin damals von meinem Arbeitgeber direkt mit Bekanntgabe in's BV gekommen. Hätte dieser das BV nicht ausgestellt, wäre aber auch eins aus gesundheitlichen Gründen vom FA ausgestellt worden. Nach der Geburt war ich für insgesamt 3 Jahre i ...

Hallo Frau Bader,  bei meinen AG ist es nicht erlaubt Urlaub in das Folgejahr zu übertragen. Hierzu wird auch regelmäßig informiert. Nun bin ich dieses Jahr aus der EZ gekommen. Ich hatte daher sehr viele Urlaubstage-aus mehreren Elternzeiten in Folge und meinen diesjährigen Urlaub. Nun habe ich meinen AG gebeten die letzten Urlaubstage i ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag Frau Bader,  Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen.  Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...

Hallo, ich habe noch 15 Rest Urlaubstage, die ich in Vollzeit erarbeitet habe. Dann war ich in elternzeit und beginne nun nach der elternzeit in Teilzeit (50%) zu arbeiten.  was bedeutet das für meinen Rest Urlaub? Werden die 15 Tage entsprechend meiner jetzigen Teilzeit von 50% angepasst, also auf 30 Tage? Oder muss mein Arbeitgeber mir 15 ...