Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Anspruch nach 2 Jahren Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Anspruch nach 2 Jahren Elternzeit

Xainu

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Guten tag Frau Bader. Ich befinde mich momentan im 1 Eltern Jahr und ich bin noch unschlüssig ob ich das dritte Jahr in Anspruch nehmen werde. Habe ich in diesem denn generell Anspruch auf finanzielle Unterstützung? Ich würde gerne das dritte Jahr nutzen aber mich schreckt der finanzielle Punkt ab. Woran könnte ich mich denn wenden wenn es finanziell eng werden sollte? Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da bleibt neben dem Kindergeld die Möglichkeit von staatlichen Leistungen wie Wohnegled, H IV etc.Primär aber Unterhalt vom Kindsvater. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Nein im 3. Jahr der Elternzeit gibt es keine staatliche Leistungen. Ausser kostenlose Krankenversicherung. Du kannst innerhalb der ez doch bis zu 30 h die woche arbeiten


mellomania

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sobald das elterngeld durch ist ist der vater der kinder für dich und das kind zuständig. ob du anrecht auf unterstützung hast hängt von euren einkommensverhältnissen ab. arbeitet der vater? du kannst ja auch innerhalb der elternzeit arbeiten, bis zu 30 h und so etwas dazuverdienen. du hast anspruch auf betreuung deines kindes ab vollendung des 1. lebensjahres.


Xainu

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Vielen Dank für eure Antworten. Da ich jetzt Antwort habe wie kann ich diese Frage löschen?


mellomania

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die antworten hier helfen auch andren, die vor dem posten erstmal die suchfunktion nutzen.


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