Nanana
Hallo Frau Bader, ich befinde mich im 2 Elternzeit Jahr und arbeite 30 Std. Teilzeit. Gem. Paragraph 13 (1) der Verordnung über die Freistellung wegen Mutterschutz für Beamtinnen und Richterinnen, Eltern - und Pflegezeit, Erholungs- und Sonderurlaub der Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter im Land Nordrhein-Westfalen (Freistellungs- und Urlaubsverordnung NRW - FrUrlV NRW) erhielt ich bisher mtl. 31 € Zuschuss zur PKV. Nun habe ich ein Beschäftigungsverbot erhalten und meine Dienststelle den Zuschuss zur PKV ab Beginn des Beschäftigungsverbotes einbehalten. M.E. befinde ich mich doch aber trotz Beschäftigungsverbot noch in Elternzeit. Ist mein Anspruch auf Zuschuss wirklich entfallen?
Hallo, mit welcher Begründung denn? Ich würde den Sachverhalt nochmal klarstellen. Liebe Grüße NB
SumSum076
So wie ich das kenn, ist das nur ein Fehler bei der Besoldungsstelle. Irgendwo hat da einer was falsch gemeldet oder falsch verstanden. Weise darauf hin, dass du weiter in Elternzeit bist! Dann sollte sich das klären lassen. Gruß Sabine
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