abendrot1
Hallo Frau Bader, mein Arbeitsvertrag als Vollzeitkraft ist zum 31.05.2011 ausgelaufen. Ich habe jedoch einen unbefristeten Arbeitsvertrag als Teilzeitkraft mit 20 Stunden wöchentlich. Am 29.05.2011 hat mein Mutterschutz begonnen. Meine Frage ist jetzt in welcher Höhe steht mir der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zu? Habe ich Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe meines Vollzeit- oder meines Teilzeitgehaltes? Vielen Dank und Grüsse Gerda
Hallo, für den Rest des Monats vom vollen Lohn von KK + Ag. Danach von KK voll Liebe Grüsse, NB
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Ich bin gerade in Elternzeit mit meinem 1.Kind und habe ganz normal vers.pflichtig gearbeitet und auch MUG und Zuschuß vom AG erhalten. Wie ist das denn, wenn das 2 .Kind kommt? Ich weiß, dass der Zuschuß gezahlt wird, wenn man sich nicht mehr in Elternzeit befindet. Wie hoch ist der Zuschuß zum MUG, wenn man zwischen 1.Elternzeit und dem erneuten ...
Hallo Frau Bader, meine Frau wird bis zum 30. Juni 2025 vollzeit arbeiten. Zum 01. Juli 2025 wird sie in eine Teilzeitanstellung wechseln. Am 09. Juli 2025 beginnt ihr Beschäftigungsverbot. Meiner Info nach ergibt sich das Mutterschaftsgeld aus dem durchschnittlichen Gehalt der letzten drei Monate. Ist dies auch in unserem Fall so, obwohl me ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
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Guten Tag Frau Bader, Bei mir liegt folgende Situation vor: Die Elternzeit für meinen älteren Sohn endete am 27.06.25. Der Mutterschutz für meine erneute Schwangerschaft begann am 21.07.25. Damit die Elternzeit meines Sohnes passgenau zum 21.07.25 endet, habe ich die Elternzeit nur bis zum 20.07.25 verlängert. Da ich während meiner Eltern ...
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