SusannJ
Hallo Frau Bader, mein AG hat bereits im August Insolvenz angemeldet und ist nicht mehr erreichbar, jedoch wird derzeit immer noch beim Amtsgericht geprüft, ob das Verfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird. Ich bin ungekündigt und seit Anfang Dezember im Mutterschutz. Normalerweise zahlt ja bei Insolvenz innerhalb der Mutterschutzfrist die Krankenkasse den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Jedoch nicht in meinem Fall, da noch keine Entscheidung des Amtsgerichts vorliegt. Muss die Krankenkasse rückwirkend zahlen, auch wenn eine Entscheidung vom Gericht über das Insolvenzverfahren erst NACH meiner Mutterschutzfrist gefällt wird? Wo könnte ich meinen Anspruch noch geltend machen, wenn sich die Krankenkasse weigert? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
Hallo, ja, das können Sie auch noch rückwirkend bekommen. Ansonsten hätten sie sich rein vorsorglich weiter Agentur für Arbeit melden müssen, dann hätten sie von dort über die Krankenkasseleistungen erhalten. Liebe Grüße, NB
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