Hallo Frau Bader, ich bin seit 2.12 im Mutterschutz und bin in ungekündigter Stellung. Mein AG hat jedoch bereits im August 2014 Insolvenz beantragt, jedoch ist das Verfahren derzeit noch nicht eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden. Der Fall liegt noch beim Gutachter. Meine Krankenkasse hat mir den ersten Teil des Mutterschaftsgeldes gezahlt, weigert sich nun aber, den zweiten Teil zu zahlen mit der Begründung, dass mein AG keine Entgeltnachweise erbracht hat. Wird er auch nicht, da ja bereits seit August insolvent! Hat die Krankenkasse hier eine Rechtsgrundlage und darf die Auszahlung einfach verweigern? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
von SusannJ am 10.02.2015, 20:51