SusannJ
Hallo Frau Bader, ich bin seit 2.12 im Mutterschutz und bin in ungekündigter Stellung. Mein AG hat jedoch bereits im August 2014 Insolvenz beantragt, jedoch ist das Verfahren derzeit noch nicht eröffnet oder mangels Masse abgewiesen worden. Der Fall liegt noch beim Gutachter. Meine Krankenkasse hat mir den ersten Teil des Mutterschaftsgeldes gezahlt, weigert sich nun aber, den zweiten Teil zu zahlen mit der Begründung, dass mein AG keine Entgeltnachweise erbracht hat. Wird er auch nicht, da ja bereits seit August insolvent! Hat die Krankenkasse hier eine Rechtsgrundlage und darf die Auszahlung einfach verweigern? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe
Hallo, besteht denn der Vertrag noch? Haben Sie schon Kontakt zum Inso-Vw aufgenommen? Liebe Grüße NB
SusannJ
Hallo Frau Bader, ja, der Vertrag besteht noch, bin ungekündigt! Einen Insolvenzverwalter gibt es (noch) nicht, da das Verfahren ja noch nicht eröffnet oder abgewiesen ist! Der AG ist nicht mehr zu erreichen! Den ersten Teil des Mutterschaftsgeldes hat die KK ja übernommen, nur eben nicht den zweiten.
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Hallo Frau Bader, mein AG hat bereits im August Insolvenz angemeldet und ist nicht mehr erreichbar, jedoch wird derzeit immer noch beim Amtsgericht geprüft, ob das Verfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird. Ich bin ungekündigt und seit Anfang Dezember im Mutterschutz. Normalerweise zahlt ja bei Insolvenz innerhalb der Mutterschutzfr ...
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