Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Überschneidung Elternzeit/Mutterschutz-Anspruch AG-Zuschuss Mutterschaftsgeld?

Frage: Überschneidung Elternzeit/Mutterschutz-Anspruch AG-Zuschuss Mutterschaftsgeld?

tott

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Hallo Frau Bader, meine Frau und ich erwarten im Mai kommenden Jahres unser 2. Kind. Meine Frau ist derzeit für 3 Jahre in Elternzeit für unseren erstgeborenen Sohn (*04.08.11). Das erste Lebensjahr war meine Frau komplett zu Hause und das 2. und 3. Lebensjahr arbeitet sie Teilzeit in Elternzeit 29,6 Std./Woche. Die Elternzeit für unseren Sohn endet am 03.08.14. Nun haben wir gelesen, dass der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld entfällt wenn sich die Elternzeit des 1. Kindes und die Mutterschutzfrist des zweiten Kindes überschneiden. Es besteht dann nur Anspruch auf die Zahlungen durch die Krankenkasse. Gilt dies auch wenn ein Teilzeitarbeitsverhältnis in Elternzeit vereinbart ist oder gibt es hier gesonderte Regelungen? Es wäre ja schon eine deutliche finanzielle Schlechterstellung wenn während des Mutterschutzes nur das Mutterschaftsgeld gezahlt werden würde anstatt des Mutterschaftsgeldes + Ausgleich der Differenz durch den AG zum Teilzeitarbeitsverdienst meiner Frau. Über die Beantwortung unserer Frage würden wir uns sehr freuen, da wir uns schon seit Tagen die Köpfe darüber zerbrechen. Vielen Dank im Voraus!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ihre Frau kann die Ez vom ersten Kind am Tag vor der Mutterschutzfrist beenden u dann das MG von der KK u dem AG bekommen. neues Gesetz ab 2013 Liebe Grüsse, NB


tott

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Oh man, tagelang nach der Antwort zu o.g. Frage gesucht und dann, kaum dass die Frage hier gestellt ist, wie durch Zufall drüber gestolpert. Für alle Interessierten: Lösung steht in MuSchG § 14 (4) Bitte um Bestätigung, dass meine Schlussfolgerung, dass der AG-Zuschuss bei Teilzeit in Elternzeit auch bei der Überschneidung gezahlt werden muss.


Lina_100

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Natuerlich besteht der Anspruch. Ihre Frau könnte auch die Elterzeit zu Beginn des MuSch beenden und den AG Zuschuss aus dem ursprünglichen VZ Gehalt erhalten. Dies galt schon nach alter Rechtslage bei Teilzeit in der EZ. Für den AG ist es normalerweise egal, wenn er am U2 Umlageverfahren teilnimmt bekommt er den gesamten Betrag von der KK erstattet.


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