tott
Hallo Frau Bader, meine Frau und ich erwarten im Mai kommenden Jahres unser 2. Kind. Meine Frau ist derzeit für 3 Jahre in Elternzeit für unseren erstgeborenen Sohn (*04.08.11). Das erste Lebensjahr war meine Frau komplett zu Hause und das 2. und 3. Lebensjahr arbeitet sie Teilzeit in Elternzeit 29,6 Std./Woche. Die Elternzeit für unseren Sohn endet am 03.08.14. Nun haben wir gelesen, dass der Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld entfällt wenn sich die Elternzeit des 1. Kindes und die Mutterschutzfrist des zweiten Kindes überschneiden. Es besteht dann nur Anspruch auf die Zahlungen durch die Krankenkasse. Gilt dies auch wenn ein Teilzeitarbeitsverhältnis in Elternzeit vereinbart ist oder gibt es hier gesonderte Regelungen? Es wäre ja schon eine deutliche finanzielle Schlechterstellung wenn während des Mutterschutzes nur das Mutterschaftsgeld gezahlt werden würde anstatt des Mutterschaftsgeldes + Ausgleich der Differenz durch den AG zum Teilzeitarbeitsverdienst meiner Frau. Über die Beantwortung unserer Frage würden wir uns sehr freuen, da wir uns schon seit Tagen die Köpfe darüber zerbrechen. Vielen Dank im Voraus!
Hallo, Ihre Frau kann die Ez vom ersten Kind am Tag vor der Mutterschutzfrist beenden u dann das MG von der KK u dem AG bekommen. neues Gesetz ab 2013 Liebe Grüsse, NB
tott
Oh man, tagelang nach der Antwort zu o.g. Frage gesucht und dann, kaum dass die Frage hier gestellt ist, wie durch Zufall drüber gestolpert. Für alle Interessierten: Lösung steht in MuSchG § 14 (4) Bitte um Bestätigung, dass meine Schlussfolgerung, dass der AG-Zuschuss bei Teilzeit in Elternzeit auch bei der Überschneidung gezahlt werden muss.
Lina_100
Natuerlich besteht der Anspruch. Ihre Frau könnte auch die Elterzeit zu Beginn des MuSch beenden und den AG Zuschuss aus dem ursprünglichen VZ Gehalt erhalten. Dies galt schon nach alter Rechtslage bei Teilzeit in der EZ. Für den AG ist es normalerweise egal, wenn er am U2 Umlageverfahren teilnimmt bekommt er den gesamten Betrag von der KK erstattet.
Ähnliche Fragen
Guten Tag, Meine Frau ist seit der Geburt unsere ersten Kindes seit Ende März 2015 in Elternzeit für 2 Jahre mit gesplitterter Auszahlung auf 2 Jahre. Jetzt komm unsere 2tes Kind Ende Mai, mein Frau geht also noch einen Monat arbeiten bis zum Mutterschutz. Vor dem ersten Kind war sie voll erwerbstätig. Wie wird hier bzw. Was wird hier zur Berech ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin erneut schwanger und momentan noch in Elternzeit von Kind 1. Ich würde demnächst die Elternzeit beenden, um in den Mutterschutz von Kind 2 zu gehen. Vor Kind 1 habe ich Vollzeit gearbeitet. Ich arbeite momentan Teilzeit in Elternzeit und bekomme eine Gehaltserhöhung ab dem 01.04.25 (Beispiel: 4000,00 € brutto b ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage zur korrekten Berechnung des Arbeitgeberzuschusses beim Mutterschaftsgeld im Falle einer Entgeltänderung. Meine Firma hat aufgrund schlechter Wirtschaftslage für das Quartal 1 2025 die 4-Tage-Woche (mit entsprechender Entgeltreduzierung) als Einsparmaßnahme ausgerufen. Die Mitarbeiter konnten dieser ...
Hallo Frau Bader, ich bin ausschließlich geringfügig beschäftigt (530€ monatl. Netto) und bin über meinen Mann familienversichert. Ich bekomme also das Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung in Höhe von einmalig 210 €. Wie berechnet sich nun der Arbeitgeberzuschuss? Auf der einen Seite heißt es ja, der Arbeitgeberzuschuss soll ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich des Mutterschaftsgelds. und zwar ist meine Situation folgende: Ich befinde mich aktuel noch in Elternzeit, übe aber bei meinem Hauptarbeitgeber bis voraussichtlich zum Ende der Elternzeit einen Minijob aus. Nun wäre meine Frage, aus welcher dieser beiden Tätigkeiten ich Mutterschaftsgeld ...
Guten Tag Frau Bader, Bei mir liegt folgende Situation vor: Die Elternzeit für meinen älteren Sohn endete am 27.06.25. Der Mutterschutz für meine erneute Schwangerschaft begann am 21.07.25. Damit die Elternzeit meines Sohnes passgenau zum 21.07.25 endet, habe ich die Elternzeit nur bis zum 20.07.25 verlängert. Da ich während meiner Eltern ...
Guten Abend, Ich habe eine Frage zu meinem Mutterschutz. Meine erste Tochter ist am 29.04.2023 geboren. Elternzeit habe ich 3 Jahre genommen - bis zum 29.04.2026. Gearbeitet in Teilzeit in Elternzeit habe ich vom 29.04.2024 bis 31.07.2025. Nun bin ich erneut schwanger und war vom 31.07.2025 bis zum 01.09.2025 ganz normal in Elternzeit mein ...
Hallo, Ich habe folgende Situation und wäre über Hilfe dankbar. Ich habe zwei Kinder. K1 geb. 28.12.18 und K2 geb. 27.12.24. Bei K1 hatte ich 2 Jahre Elternzeit. Bei K2 habe ich ebenfalls 2 Jahre Elternzeit beantragt, diese läuft gerade. Kann ich das 3te Jahr von K1 noch iwie nehmen? Weil eigentlich ist ja die Meldung von K2 für zwei ...
Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit